Hundebesuch

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.05.2013 11:25:03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebesuch

Hallo!

Ich wohne derzeit zur Zwischenmiete in der Wohnung eines Freundes in einem Mehr-Parteien-Haus und habe eine "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag" unterschrieben, in der auch folgendes stand:

"Herr Xy darf keine Haustiere halten. Er erklärt sich damit einverstanden, dass bei einer Missachtung dieser Vorgabe ein einmaliges Entgelt von 750 Euro zu entrichten ist. Dieser Betrag wäre vom Mieter (ein Freund) und Untermieter (ich) gesamtschuldnerisch zu tragen. Eine Missachtung dieser Vorgabe liegt auch vor, wenn ein Haustier 'nur zu Besuch' vom Mieter oder einem Dritten zur Kenntnis genommen wird".

Obwohl ich diesen Passus der Zusatzvereinbarung eigentlich nur eingeschränkt wirksam halte, habe ich mich bisher daran gehalten, weil ich meinem Bekannten, dessen Wohnung ich bewohne, keinen Stress machen will.

Nun ist die Bekannte, die meinen Hund derzeit hat, kurzfristig übers Wochenende verhindert und ich habe meinen Hund gerade bei mir in der Wohnung, von heute bis morgen, länger nicht.

Meine Fragen:
1. Kann der Vermieter HundeBESUCH kategorisch verbieten?
Das Verbot der HundeHALTUNG mag ja noch wirksam sein, aber daß ich den Hund nicht mal zu Besuch haben darf, ist meiner Meinung nach nicht durchsetzbar. Und da der Vermieter den Satzteil "nur zu Besuch" in Anführungszeichen gesetzt hat (s.o.), verstehe ich dies so, daß er damit nicht eine tatsächliche Besuchssituation gemeint hat, sondern damit verhindern will, dass ich ihn nicht austricksen und immer nur behaupten würde, der Hund SEI zu Besuch, auch wenn es nicht so wäre (mache ich nicht!).
Ist meine Ansicht korrekt?

2. Darf ich meinen Hund gelegentlich zu mir nehmen, falls meine Bekannte irgendwnan noch mal verhindert sein sollte? Es geht um maximal ein mal im Monat für 1 bis 2 Tage.

3. Darf ein Hund von der Größe einer Katze (und sehr ruhig und komplett stubenrein) überhaupt verboten werden?
Ich weiß, daß hier absolut kein Mieter des Hauses etwas gegen diesen Hund einzuwenden hätte. Und ich meine, kürzlich von einem Urteil gelesen zu haben, daß ein Hundeverbot als unwirksam erklärte, weil die Mitmieter des Hauses schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.

Nun freue ich mich auf helfende Antworten!

. Endo

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##"Herr Xy darf keine Haustiere halten. Er erklärt sich damit einverstanden, dass bei einer Missachtung dieser Vorgabe ein einmaliges Entgelt von 750 Euro zu entrichten ist. Dieser Betrag wäre vom Mieter (ein Freund) und Untermieter (ich) gesamtschuldnerisch zu tragen. Eine Missachtung dieser Vorgabe liegt auch vor, wenn ein Haustier 'nur zu Besuch' vom Mieter oder einem Dritten zur Kenntnis genommen wird".##

Wer eine derartig harte Individualvereinbarung trifft und dies halte ich für eine, der wird einen verdammt guten Grund dafür haben.

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#2
 Von 
braveheartsino
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn ich dein Vermieter wäre und 750 € benötige, dann würde ich mir einne Hund von Kollegen ausleihen und dich kurz besuchen. Dann ist der Besuch von Haustieren erfolgt und du musst zahlen. Oder dein Vermieter engagiert jemanden, der dich mit seinem Hund kurz beucht. Bist du wieder 750 € los.

Die Regelung ist quatsch. Vor Gericht statthaft.

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass es für eine solche Vereinbarung einen triftigen Grund gibt, den uns der TE hier noch nicht genannt hat. Und dann wäre die Vereinbarung evtl. doch gültig.
Sprich: Der VM hatte entweder schon vorher einschlägige Erfahrungen mit den Haustieren des TE oder er hat selber eine hochgradige Tierhaarallergie oder Todesangst vor allem was sich bewegt und kein Mensch ist.
Wer verlangt schon so derartig ausdrücklich keine Tierhaltung, noch nicht mal Besuch und dann noch Strafe bei Besuch?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.05.2013 11:25:03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, hab mal nachgeforscht:
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/593/334444/text/

Mein Hund entspricht übrigens der Größe des Hundes, in dem es in diesem Verfahren ging.

Auf dieses Urteil bezogene Frage: ist ein "schutzwürdiges Eigeninteresse" gegeben, wenn der Vermieter in dem Haus ein Büro hat, in dem er sich sicherlich häufig, aber nicht ständig aufhält? Mein Hund ist wirklich vollkommen ruhig (abgesehen vom einmaligen hundetypischen "Anschlagen", wenn's mal klingelt) und würde nicht im Treppenhaus rumlaufen. Er stinkt nicht mal.

@braveheartsino:
"Die Regelung ist quatsch. Vor Gericht statthaft."

Daß es quatsch ist, sagst Du?
Doch ein Gericht würde dem Vermieter Recht geben?

@ Kathi2008:
"Wer eine derartig harte Individualvereinbarung trifft und dies halte ich für eine, der wird einen verdammt guten Grund dafür haben."

Sein Grund: er habe mal in einem Treppenhaus einen Kackhaufen gesehen und/oder weggemacht. Ich persönlich denke einfach, er ist einfach nur paranoid.

. endo

PS: hier am Ende der Antwortkastens lese ich gerade: "Verzichten Sie auf konkretisierende Details! Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung."

... da habe ich mich wohl jetzt danebenbenommen… :-)

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##einmaliges Entgelt von 750 Euro###
klingt schon wie ein Eintrittsgeld, aber die ganze Vereinbarung ist seltsam.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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