Hund zu Besuch verbieten? Geht das :(

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Yokohama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hund zu Besuch verbieten? Geht das :(

Hallo an alle :)
Folgender Sachverhalt, meine Mutter ist momentan im Umzug in eine neue Wohnung,
Ich die Tochter bringe an und zu mein Hund zu meiner Mutter wenn ich 10 Stunden Tage habe.
Nun nachdem fast alles geklärt war mit dem Mietvertrag der neuen Wohnung, fragte meine Mutter auch nach ob das in Ordnung geht.
Darauf hin reagierte die Hausverwalterin sehr zornig, und betonte das Hunde nicht erlaubt wären. Und schrieb dies auch schriftlich in den Mietvertrag rein ( das halten von Hunden nicht erlaubt) nun und Verbot meiner Mutter das ich mit meinem Hund sie besuchen kommen, hää ich war sehr geschockt.
Also meine Frage ist, ist das überhaupt zulässig das sie so was verbietet und mit weiteren Maßnahmen droht? ( die Nachbarin nebenan hat auch ein Hund das wäre Ausnahme bis der Hund stirbt)
Danke schon mal im voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich die Tochter bringe an und zu mein Hund zu meiner Mutter wenn ich 10 Stunden Tage habe.

Zitat:
und Verbot meiner Mutter das ich mit meinem Hund sie besuchen kommen
Finde mal den Fehler ;)

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Besuchern mit Hund kann die HV den Besuch nicht verwehren, dazu ist die HV nicht befugt. Du darfst also selbstverständlich deine Mutter besuchen und deinen Hund mitbringen.
Wenn du allerdings deinen Hund öfter mal bei deiner Mutter lässt, damit diese auf den Hund aufpasst kann das u.U. durchaus als unzumutbar angesehen werden wenn man das als Hundehaltung auslegen kann. Wie oft kommt das denn vor? Jede Woche? Einmal im Monat? Einmal im Jahr? Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Unzulässig ist es sicherlich deiner Mutter jeden Tag den Hund zu überlassen. Strittig wäre es bei 1x pro Woche Erlaubt ist sicherlich 1x im Monat wenn durch den Hund keine Gefahr ausgeht, ist also auch von der Rasse abhängig. Ist es ein Kampfhund?

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#3
 Von 
Yokohama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Danke schon mal,
Okay also den Besuch verwehren ist ja auch krass, den das will ich mir nicht gefallen lassen, und gut zu wissen.
Ich hab ein kleinen erzogenen Jack russel Terrier, der ist sehr lieb.
Von der Arbeit her lasse ich ihn CA. 1-2 mal die Woche da.
Ich danke schon mal für die schnelle Auskunft

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yokohama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry
quote=lesen-denken-handeln]Hallo

Zitat:
Ich die Tochter bringe an und zu mein Hund zu meiner Mutter wenn ich 10 Stunden Tage habe.

Zitat:
und Verbot meiner Mutter das ich mit meinem Hund sie besuchen kommen
Finde mal den Fehler ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Yokohama):

Von der Arbeit her lasse ich ihn CA. 1-2 mal die Woche da.
Dann brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren. Das kann sicherlich als unerlaubte Hundehaltung ausgelegt werden.

Signatur:

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Yokohama):
Von der Arbeit her lasse ich ihn CA. 1-2 mal die Woche da.

Man sollte sich einen anderen Hundesitter suchen, denn das ist kein Besuch mehr.

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#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Yokohama):
Darauf hin reagierte die Hausverwalterin sehr zornig, und betonte das Hunde nicht erlaubt wären. Und schrieb dies auch schriftlich in den Mietvertrag rein ( das halten von Hunden nicht erlaubt)

Die Hausverwalterin schrieb das nachträglich in den Mietvertrag?

Unabhängig davon, kann die Hundehaltung nur mit Begründung verboten werden. Ob ausreichend Gründe hier vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Yokohama):
Hund zu Besuch verbieten? Geht das

Ja, geht - wenn von dem Hund eine Gefahr oder besondere Belästigung ausgehen würde.



Zitat (von Yokohama):
Von der Arbeit her lasse ich ihn CA. 1-2 mal die Woche da.

Das ist man schon über der Grenze von "Besuch", zumal er ohne den "Haupthalter" dort ist. Die Mutter dürfte damit "Teilzeithalter" sein ...



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#9
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Es gibt sicher andere Möglichkeiten, den Hund unterzubringen. Deine Mutter sollte eine Kündigung der Wohnung nicht riskieren wegen deinem Hund. Sie tat es aus Gefälligkeit. Nun geht es um ihre Wohnung. Deshalb frage mal bei Bekannten nach oder schalte eine Anzeige, dass du eine Hundebetreuerin suchst. Somit ist deine Mutter nicht in der Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren und dein Hund ist auch versorgt. Ein Besuch, bei dem du nicht anwesend bist, ist kein Besuch.

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#10
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Somit ist deine Mutter nicht in der Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren und dein Hund ist auch versorgt.

Wo siehst du die Gefahr, dass sie die Wohnung verliert? Ich halte die Forderung des Vermieters bis jetzt für nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von teador):
Wo siehst du die Gefahr, dass sie die Wohnung verliert?

Das könnte später noch kommen.



Zitat (von teador):
Ich halte die Forderung des Vermieters bis jetzt für nicht durchsetzbar.

Derzeit gibt es keine Forderung des Vermieters?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Yokohama):

Von der Arbeit her lasse ich ihn CA. 1-2 mal die Woche da.

Dann brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren. Das kann sicherlich als unerlaubte Hundehaltung ausgelegt werden.

Das ist mindestens missdeutig. Selbst eine wirkliche Hundehaltung darf der Vermieter nicht ohne Grund verbieten. Und da reichen keine abstrakten Gründe. Er muss konkret darlegen, warum genau dieser Hund nicht unter eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung fällt. Dabei ist in diesem Fall hier natürlich auch zu berücksichtigen, dass der Hund nur sporadisch und vor allem am Tag da ist. Nächtliches Bellen fällt damit schonmal komplet aus Grund weg.

Mich wundert im übrigen das hier
Zitat (von Yokohama):
Und schrieb dies auch schriftlich in den Mietvertrag rein ( das halten von Hunden nicht erlaubt) nun und Verbot meiner Mutter das ich mit meinem Hund sie besuchen kommen,
Nach Abschluss des Mietvertrages kann die Vermieterin keine rechtsverbindlichen Änderungen mehr ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Aber selbst wenn dies vor Abschluss des Mietvertrages geschehen wäre, wäre eine solche Klausel schlicht unwirksam, sofern sie nicht wirklich individuell ausgehandelt wurde.

Letztlich kann man sich die Diskussion über Mietvertragsklauseln aber fast sparen. Sofern nicht wirklich eine individuell ausgehandelte Klausel vorhanden ist, spielt die Wirksamkeit der Klausel fast keine Rolle. Denn laut BGH ist immer eine " umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien und anderer Hausbewohner und Nachbarn" vorzunehmen (aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 ).

Auf einem anderen Blatt steht, ob es besonders klug wäre, an dieser Stelle die Konfrontation zu suchen. Sofern es andere Möglichkeiten gibt, sollte man eher auf diese ausweichen.

-- Editiert von cauchy am 17.09.2017 12:36

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#13
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo, die neue Mieterin hat vor der Teilzeithaltung des Hundes gegenüber der Vermieterin leider geschwiegen + die Letztere hat den Mietvertrag nachträglich selbst mit dem Hundeverbot ergänzt, offensichtlich ohne die Neumieterin deshalb um deren Unterschrift zu bitten.
Ich fand in den Weiten des WWW nun dieses hier:https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/hundehaltung-mietwohnung/
Vielleicht nützt dieser Text?
Hardy DD

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Hardy DD):
die Letztere hat den Mietvertrag nachträglich selbst mit dem Hundeverbot ergänzt

Nö, hat sie nicht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Solange die TE nicht die angefragten Informationen liefert, ist es müßig drüber zu diskutieren.

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