Hallo zusammen,
keine Ahnung ob es das richtige Unterforum ist, oder ob in dem Forum schon ähnliches steht, aber man möge mir den Post dann verzeihen.
Folgendes hat sich gestern Abend zugetragen:
Komme zu meinem Elternhaus, die haben nen Hund. Jung ( 2,5 Jahre ), das Haus liegt in einer Seitenstraße. Aktuell ist auch die Ausfahrt gesperrt wegen nem Volksfest, so das die Anwohner wenden müssen. Der Hund hat die Angewohnheit sich loszureißen sobald er mein Auto hört. Hatte auch schon oft gebeten man möge ihn festhalten oder n Törchen hinbauen, da ich 1. Angst habe ihn zu überfahren, weil ich ihn beim tänzeln um mein Auto nicht sehen kann, oder er bei anderen Hunden, Kindern, etc direkt losrennt. Ist normal auch kein Thema, sitzt ja immer einer draußen bei ihm.
Leider hatte Mutti heute wohl die Außentür nicht verschlossen. Der Hund hat also mein Auto gehört und ist wie gewohnt zur Straße. Leider hat ein Nachbar gewendet und der Hund ist ihm voll vor die Frontschürze gerannt und unter den Reifen gekommen. Am Auto ist soweit nichts, mögen maximal 20 km/h gewesen sein. Ich hab es nur dreimal poltern hören, dann den Todesschrei von dem Hund. Der Kerl steigt aus, der Hund schleppt sich mit letzter Kraft auf den Bordstein und bleibt hilflos liegen nachdem der sich erstmal fiepend auf der Straße gewält hat. Man sieht direkt da stimmt was nicht mit der Hüfte. Unnormal verdreht und schleppt sie so nach beim Versuch zu laufen.
Ich hör nur, da fehlt n Zaun. Und, er müsse weg. ( War schnell wieder da, aber dazu gleich mehr. )
Ich also den Hund vorschtig aufgehoben, keine Reaktion. Schock halt. Ab zur Tierärztin die erst total nett war kurz vor Feierabend. Dann gings ums Geld. Ich also Geld für die Röntgenaufnahmen und Narkose besorgt. Auf dem Weg musst ich bei Muttern am Haus lang und der Gute war wieder daheim. Also maximal 15 min weg gewesen. Ich kam zurück zur Praxis und höre was von Klinik und 2- 3000 Euro. Wollt ich dann ( auch wenn es du du du ist, über meine Kfz Versicherung regeln, n Versuch wars wert, aber Hotline halt... )
Dann hör ich nur was von einschläfern. Sagte mir leider niemand, das der den so zertrümmert hat, das er innere Blutungen hatte. Der hat den einfach nur platt gewalzt. Sah man dem Hund nicht an und das Bluten kam erst als ich draußen telefonieren war.
Lange Rede kurzer Sinn, mal abgesehen vom Heulen meiner 12 jährigen Schwester und der Tierärztin die mir mit ihrem Feierabend auf den Keks ging, kann ich den Nachbarn irgendwie belangen? Das juckt den alles mal so gar nicht. Klar fehlt da das Tor, alles soweit für mich Nnachvollziehbar, aber kann ich den irgendwie, auch wenns absolut nichts ändert, für seine dämlichen Sprüche an den 248 € Tierarztkosten beteilligen?
Schon mal Dank im Voraus.
-- Editier von yooi484 am 21.08.2015 01:41
Hund überfahren worden vom Nachbarn
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Allerdings!Zitat:Lange Rede kurzer Sinn.....
Zitat:Der Hund hat also mein Auto gehört und ist wie gewohnt zur Straße. Leider hat ein Nachbar gewendet und der Hund ist ihm voll vor die Frontschürze gerannt und unter den Reifen gekommen. Am Auto ist soweit nichts, mögen maximal 20 km/h gewesen sein.
Armer Hund, aber ich sehe da kein Verschulden des Nachbarn, wenn der Hund einfach auf die Straße gerannt ist und der Fahrer nicht mehr hätte reagieren können. Dass er kein Mitgefühl für die Familie hat, ist nicht strafbar.
der hund tut mir echt leid .
du kannst den nachbarn betiteln wie du mags, nur er hat absolut keine schuld an diesen unfall.
ihr könnt von glück reden das nichts schlimmeres passiert ist. klingt für dich makaber, aber es hätte durchaus auch ein grösserer schaden ( nicht nur blechschaden ! ) entstehen können.
eure (erwachsenen) aufgabe ist es nun die tierartzkosten zu begleichen und dem kind zu erklären, dass es eure schuld war was passiert ist und nicht die des nachbarn.
und sei doch bitte mal ehrlich, es war nur eine frage der zeit bis der hund unter die räder kommt.
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Moin,
natürlich trifft ihn keine Schuld an der Situation. Und wenn er so rein gar nichts damit zu tun hat, dann ist das wohl so und in Ordnung. Deswegen ja die Frage, bevor ich Dummheiten aus Emotionen heraus begehe. Wahrscheinlich vergleich ich das zu sehr mit nem Kind das zwischen Autos hervor springt. Danke auf jeden Fall für die Antworten. Die Frage kam auch nur auf, weil mir ein paar Bekannte irgendwas von Teilschuld erzählten, ich mir da aber sehr unsicher war, da ja die Sicherung des Hundes höchst fragwürdig war.
Der Kurzen das beizubringen wieso da das Tor fehlte ist die Aufgabe ihres Vaters. Ich kann nun nur mit ihr an sein Grab fahren, Freunde um Steine und so zu bitten um die Kurze das so irgendwie verarbeiten zu lassen.
ZitatZitat:Lange Rede kurzer Sinn..... Allerdings! :
Armer Hund, aber ich sehe da kein Verschulden des Nachbarn, wenn der Hund einfach auf die Straße gerannt ist und der Fahrer nicht mehr hätte reagieren können. Dass er kein Mitgefühl für die Familie hat, ist nicht strafbar.
kann nichts zu seinen reaktionschancen sagen. er mochte den eh nicht. aber ich saß mit dem Rücken zum Ganzen und kann ihm daher nicht anlasten das zu vermeiden hätte können ( das klingt grammatikalisch schon falsch :D ), bzw nicht so arg ausgehen lassen.
Der Nachbar wird sich noch bei euch melden, falls doch Schäden am Auto aufgetreten sind. Die werdet ihr dann nämlich auch noch ersetzen müssen.
@hiphappy, das dem nachbarn keine schuld trifft wurde doch schon gesagt.
das der te es auch einsieht hat er bekundet.
warum nun noch diese hiobsbotschaft als nachtag?
Zitat:warum nun noch diese hiobsbotschaft als nachtag?
Na damit er das weis, sich darauf vorbereiten kann und dann nicht aus allen Wolken fällt.
Es tut mir sehr leid für die Familie und den Hund.
Wie kommt ihr, dass der Nachbar keine schuld trägt?
Auch der Nachbar hat eine Schadenminderungspflicht. Und wenn er einfach weiterfährt, trotz zu bremsen, sehe ich diesen tatsächlich in der Pflicht.
wenn du richtig lesen könntest wüsstest du auch, dass der fahrer des fahrzeuges ausgestiegen ist, der hund vom eigentümer gleich versorgt wurde und dem fahrer keinerlei schuld trifft.
was das ganze mit einer schadensminderungpflicht zu tun haben soll, erklärst du uns sicherlich noch.
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