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Hund totgebissen. Schadensersatz?!

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Hund totgebissen. Schadensersatz?!

Mein Problem ist, dass mein Hund des Mordes beschuldigt wird. Er habe im März, auf dem Grundstück der Nachbarn, den Hund eines Freundes der Nachbarn zu Tode gebissen. Polizeilich gesehen, ist alles geklärt, wir haben eine Strafe von 44€ wegen "Nicht an der Leine" bezahlt. Jetzt wollen die Nachbarn natürlich Schadensersatz von 500€, wenn wir diese nicht bezahlen, wollen sie aufs Gericht gehen. Allerdings sind wir fest davon überzeugt, dass es unser Hund nicht war, sondern der Hund der Nachbarn, denn dieser ist aggressiv, er hat schon öfters unseren Hund angefallen. Nur leider, will die Nachbarin gesehen haben, wie unser Hund den Hund des Freundes totgebissen habe.
Hätten wir eine Chance vor Gericht?

Denn es ist komisch, unser Hund spielt mit Mäusen, Katzen und sogar mit dem Hund von den Nachbarn kommt er gut aus. Und, kurz nachdem der Hund tot war, die Nachbarin zur Polizei ging (die parkte weiter unten) ging sie MIT ihrem Hund an unserem Haus vorbei, obwohl mein Hund draußen UN-ANGELEINT vor der Haustüre lag. Ich meine, wie kann man mit dem eigenen Hund an einen Hund vorbeigehen, der vor 5 Minuten einen Hund totgebissen hat? Wohl nur, wenn es dieser nicht war oder?

Hätten wir eine Chance vor Gericht? Oder sollten wir das Geld einfach bezahlen? (Sind doch 500€)


von Viki1410 am 24.06.2011 22:00
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Hund totgebissen. Schadensersatz?!
Hallo,

eure Chancen kann man wohl kaum richtig gut einschätzen. Ein Richter würde sich alle Zuegen anhören und über deren Glaubwürdigkeit befinden. Was dann der Richter entscheiden würde ist nicht vorhersehbar.

Ihr müsst halt Euer Risiko versuchen selber einzuschätzen, was für Kosten ihr am Ende tragen müsstet, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte...

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von lesen-denken-handeln am 25.06.2011 17:09
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Hund totgebissen. Schadensersatz?!
quote:
Allerdings sind wir fest davon überzeugt, dass es unser Hund nicht war, sondern der Hund der Nachbarn, denn dieser ist aggressiv, er hat schon öfters unseren Hund angefallen. Nur leider, will die Nachbarin gesehen haben, wie unser Hund den Hund des Freunjavascript:void(0);des totgebissen habe.

Heißt das, dass ihr nicht dabei wart?
Warum lasst ihr den Hund alleine raus?
Wie viele Hunde waren da?
Was gibt es noch für Zeugen?

quote:
sogar mit dem Hund von den Nachbarn kommt er gut aus.

Sagtest du nicht, er wäre von dem öfters angefallen worden?

quote:
Denn es ist komisch, unser Hund spielt mit Mäusen, Katzen und sogar mit dem Hund von den Nachbarn kommt er gut aus.

Es gab auch mal einen weißen Tiger, der lustig mit einer Gruppe weiterer Tiger seine Shows in Las Vegas aufgeführt hat und abends bei seinen beiden homosexuellen Besitzern im bett gekuschelt hat.
Das ist auch nicht gut augegangen.

quote:
Und, kurz nachdem der Hund tot war, die Nachbarin zur Polizei ging (die parkte weiter unten) ging sie MIT ihrem Hund an unserem Haus vorbei, obwohl mein Hund draußen UN-ANGELEINT vor der Haustüre lag. Ich meine, wie kann man mit dem eigenen Hund an einen Hund vorbeigehen, der vor 5 Minuten einen Hund totgebissen hat? Wohl nur, wenn es dieser nicht war oder?

Ich frage mich vielmehr, warum an seinen Hund frei rumlaufen lässt, nachdem dieser entweder einen fremden Hund angefallen hat oder er Gefahr läuft, auch angefallen zu werden.

Seit ihr rechtsschutzversichert?
Oder habt ihr eine Versicherung für den Hund?
Wenn ihr euch sicher seid, lasste es aus das Verfahren ankommen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des gericht werden wohl die anatomische Fähigkeiten der beiden Hunde sein, dem fremden Hund entsprechende Verletzungen zuzufügen.
Es käme also durchaus auf die Art der Verletzungen an.
Wenn es sehr kleine Hunde wahren, wird die Nachbarin wohl auch gefragt werden, weshalb sie nichts unternommen habe.
Eure subjektive Einschätzung, euer Hund sei weitaus weniger aggressiv, wird da wohl nicht so viel helfen?
Es wird dann wohl auf weitere Zeugenaussagen ankommen.
Beweise gibt es gar nicht?
Hat nicht einer der Hunde Blut am Maul gehabt oder so?

Wenn der Hund sofort tot war, zählt als entstandener Schaden nur der "Neuwert" eines Hundes der selben Rasse und eventuell aus vergleichbarem Wurf.
Zumindest solange mit diesem Hund nicht an Wettbewerben oder Werbeauftritten teilgenommen wurde.
Es wäre also zu prüfen, ob der Betrag von 500 Euro angemessen ist.



von Nick_19 am 25.06.2011 17:38
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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