Es geht um meinen 14 jährigem Labrador
Er ist naja wie soll ich sagen
Quasi entführt von meinem Vermieter der ein Möchtegern hundevanat ist und einen und einen runtergekommenen Hof im Spessart hat und er ihn jetz Dort hinverbracht hat . Der Hund sollte am 30.12. normalerweise eutanasiert werden
Aus Not weil ich das 35kg Tier nicht tragen konnte rief ich ihn an
... Er hat ihn gegen meinen Willen genommen und ihn seit dem nicht mehr gegeben
Selbst mit Polizisten dann hat er sich verbarrikadiert und lässt nicht mit sich reden
Behauptet jetz sogar das es sein Hund ist
War bei der Polizei und hab Anzeige erstattet gegen Unterschlagung
Durch die Feiertage hab ich kaum Chancen gehabt mit jemanden zu sprechen und schon gar nicht zu handeln
Mittlerweile ist fast eine Woche vorbei
War Gesten bei Gericht und habe eine eil Verfügung beantragt die heute abgelehnt wurde
Habe Belege von der Ärztin das der Hund leidet
Er hat einen Riesen Tumor an den analdrüsen , offene Stellen und der komplette hinterlauf hat keine Muskulatur mehr
Ich hab Angst das der Hund jetz bei diesem Mann stirbt
-- Editier von fb431730-23 am 05.01.2016 21:20
Hund ohne Einverständnis mitgenommen
5. Januar 2016
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Frage vom 5. Januar 2016 | 21:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund ohne Einverständnis mitgenommen
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#1
Antwort vom 6. Januar 2016 | 05:05
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Sie wollten ihn töten lassen!?!?Zitat:Ich hab Angst das der Hund jetz bei diesem Mann stirbt
Ich denke nicht, dass Sie nehr machen können, als in der Hauptsache suf Herausgabe zu klagen. Ob das erfolgreich sein wird (Augabe am Eigentum?) sei mal dahingestellt. Hier per Eilantrag vorzugehen hat aber gewissen Witz. Er will den Hund behalten, sie ihn töten lassen. Die Folgenabschätzung geht da natürlich arg zu seinen Gunsten aus.
Die Polizei wollte nichts machen. Die Strafjustiz hat besseres zu tun und es vorballem nicht eiliger als das Amtsgericht in Zivilsachen. Wobei dem Strafrecht auch irgendwie die Mittel fehlen, hier zeitnah was zu machen.
Ob überhaupt eine Straftat vorliegt? Sie wollten den Hund nicht mehr. Kann man Ihnen den dann noch enteignen? Schützen §§ 242, 246 noch die Verfügung über den letzten Tötungsakt? Tiere sind keine Sachen!
Im Zweifelsfall saugen die Tierfreunde in der Justiz sich irgendeinen Rechtfertigungsgrund aus dem Finger. Notstand, Gewissensfreiheit, o.ä. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass das Strafrecht Ihnen hier weiterhilft.
#2
Antwort vom 6. Januar 2016 | 13:01
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Er will den Hund behalten, sie ihn töten lassen. Die Folgenabschätzung geht da natürlich arg zu seinen Gunsten aus.
Oder zugunsten des Hundes, wenn er offensichtlich todkrank ist und durch das Einschläfern unnötiges Leid verhindert wird. Das scheinst du zu übersehen, daß es dem TE darum geht und nicht darum, den Hund "einfach mal so" zu töten.
Zitat:hundevanat
Ist das Türkisch oder meinst du vielleicht "Hundefanatiker"? Warum benutzt du Fremdwörter, wenn du sie nicht mal ansatzweise verständlich schreiben kannst?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2016 | 13:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Genau ich will ihn erlösen weil es keinerlei Erfolg auf Heilung gibt und das Tier sich quält bis zum multiplen Organversagen
... Das mit dem hundevanat ist bitte einfach mal so zu entschuldigen
Fanatiker soll es natürlich sein
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