Hund mit Schutzvertrag abgegeben- HILFE !

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
DoppeltesGlueck
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 5x hilfreich)
Hund mit Schutzvertrag abgegeben- HILFE !

Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich musste aus beruflichen Gründen meinen Hund abgeben.
Nach unzähligen Interessenten, haben wir uns dann für einen entschieden. Dieser kam im August 2010 und es passte auf anhieb.

Wir haben einen Vertrag gemacht mi gewissen Punkten und natürlich eine Schutzgebühr vereinbart. In dem Vertrag steht auch drin das der Hund solange mein Eigentum bleibt bis die Schutzgebühr kompl. entrichtet ist.

Er bezahlte die Hälfte an und wollte den Rest direkt am 01. überweisen . Es kam jedoch keine Überweisung hier an.
Nach mehrmaligen Aufforderungen kam dann immer noch nichts.
Auch steht in dem Vertrag das ich den Hund jederzeit mit Rücksprache besuchen kann,jeden Termin sagte er ab !

Gestern rief ich ihn wieder an und er wurde ausfallend und meinte er würde mir den Hund bringen wenn ich auf den Rest der Schutzgebühr nicht verzichte.
Ich habe ihm gesagt , dann soll er das tun.

Dann trete ich vom Schutzvertrag zurück und gebe ihm eine Frist, mir den Hund bis zum 08.11.2010 / 13 Uhr zu bringen.

Im Vertrag steht auch drin, das ich jederzeit wenn ich das Gefühl habe der Hund wird nicht richtig versorgt oder sonstiges daraus holen kann. Der Herr meinte auch zu mir das er kein Geld hat und auch kein Hartz4 bekommt derzeit, sondern mit der Hand im Munde lebt.

Nun bekam ich eine Mail, das er ja kein Geld hat und mir somit den Hund nicht bringen wird und auch gar nicht her gibt.

Kann ich wenn die Frist nicht eingehalten wird eine Anzeige erstatten wegen der fehlenden Schutzgebühr ?
Weil, wenn er kein geld hat das wusste er ja nicht erst seit gestern, dann wäre das doch ne Vortäuschung oder ? Also er wusste es aber er hat es verschwiegen in dem Sinne !

Welche rechtlichen Schritte stehen mir jetzt zu ?

Er droht mir jetzt auch mit dem Tierschutzverein, warum auch immer, ich weiß es nicht .

Danke für eure Antworten schon mal!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
terrorschaf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

eigentumsvorbehalt ist ja vereinbart, denke mal du musst um herausgabe klagen wenn er es nicht freiwillig tut.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoppeltesGlueck
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke terrorschaf für die Antwort.
Das heißt ich muss mir dann einen RA suchen der das alles für mich erledigt oder kann man da irgendwie selbst zum Gericht gehen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Das kann man auch selbst machen, aber mal im Ernst: traust du dir zu, eine Klageschrift selbst zu verfassen, den Sachverhalt brauchbar zu schildern, die richtigen Anträge zu stellen...?

Das Problem wird sein, wenn die Gegenseite wirklich pleite ist, bleibst du auf den Kosten so lange sitzen, bis der irgendwann mal wieder zu Geld kommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silvia39
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
wieso droht ER DIR mit dem Tierschutzverein. Dass er nur von der Hand in den Mund lebt und offensichtlich kein Geld hat, den Hund richtig zu versorgen, könnte ein Grund für Dich sein, Dich an den Tierschutzverein oder an das Veterinäramt zu wenden.
Außerdem gehört der Hund bis zur Entrichtung der vollständigen Schutzgebühr nach wie vor DIR! Hol ihn da raus, unfassbar, zur Not nimm nen Anwalt, aber das kann dauern.
lg
Silvia

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"Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu:)"

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