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Höherer Behinderungsgrad mit insulinpflichtigem Diabetes
Seite 1 - AFP vom 25.04.2008
Insulin in einem Kühlschrank (DDP/AFP)

Höherer Behinderungsgrad mit insulinpflichtigem Diabetes

BSG verbessert Chance auf Behindertenausweis mit Typ 2

Mehrere hunderttausend insulinpflichtige Diabetiker haben Aussicht auf eine höhere Behinderten-Einstufung und damit auch auf einen Behindertenausweis. Mit einem Urteil kritisierte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Grundlagen, nach denen die Einstufung bislang erfolgt. Diese würden den Beeinträchtigungen insbesondere der Typ-2-Diabetiker nicht gerecht. Bundesweit gibt es 500.000 Diabetiker vom Typ 1, die alle auf Insulin angewiesen sind. Der Typ 2 entwickelt sich meist erst später, ist aber weit häufiger.

Von den bundesweit sieben Millionen Betroffenen schätzen Experten den Anteil "Insulinpflichtiger" auf zehn bis 20 Prozent. Bei der Berechnung des Behinderungsgrades orientieren sich die Behörden bislang an den "Anhaltspunkten für die Ärztliche Gutachtertätigkeit". Dort wird Typ-1-Diabetikern von vornherein ein höherer Behinderungsgrad beigemessen als beim Typ 2.

Nach Einschätzung des BSG ist dies so generell nicht gerechtfertigt. Neben dem Therapieerfolg müsse stärker auch der Therapieaufwand berücksichtigt werden, der nötig sei, um einen stabilen Zuckerstoffwechsel zu erreichen. Als Konsequenz haben Diabetiker vom Typ 2, die mehrfach am Tag Insulin spritzen müssen, deutlich höhere Chancen, einen Grad der Behinderung von 50 Prozent zu erreichen. Diese Schwelle ist entscheidend für die verschiedenen Vergünstigungen für Schwerbehinderte.

25. April 2008 - 18.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Martina Hülsemann, Heidelberg, Fachanwalt Familienrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Eherecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht.
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