Hotelbuchung über Online-Auktionshaus - Rücktrittsrecht

25. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
heibec
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotelbuchung über Online-Auktionshaus - Rücktrittsrecht

Ein Pärchen klickt bei dem größten Internetauktionshaus am 18.12.2015 auf den "KAUFEN-BUTTON" zu einem Silvesterspecial in einem Hotel im Sauerland. Die beiden waren sich bei dem "KAUF" hinsichtlich gewisser Vorkommnisse noch nicht 100%ig sicher ob sie auf wirklich das Hotel an Silvester aufsuchen können. Aufgrund der nachfolgenden im Angebot unten aufgeführen Widerrufsbelehrung schien den Beiden der Kauf jedoch ohne Risiko möglich.

Widerrufsbelehrung -Frist 1 Monat - Wir nehmen alle Artikel innerhalb von 1 Monat zurück
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

Weitere ausführliche Angaben zum Widerruf, wie sonst bei anderen Käufen in diesem Auktionshaus üblich, waren nicht erichtlich.

Nun ist wirklich der Fall eingetreten, dass das Pärchen vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Laut dem neuesten Regeln zum Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 ist ein Rücktritt bei Online-Hotelbuchungen aber widerrum nicht bzw. nur zu den üblichen Stornogebühren möglich.

Was trifft jetzt zu? Die bei dem Auktionshaus im Kaufangebot angegebene Widerrufsmöglichkeit von 1 Monat oder die 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit bei Online-Käufen mit Ausnahme von Hotelbuchungen?

Für etwaige Antworten im Voraus herzlichen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Widerrufsbelehrung -Frist 1 Monat - Wir nehmen alle Artikel innerhalb von 1 Monat zurück
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren


Es steht dem Ebay Händler natürlich frei (Privatautonomie), ein wesentlich kundenfreundlicheres Widerrufsrecht (als es der Gesetzgeber vorgibt) einzuräumen. Wenn er für alle Sofort-Käufe ein 1-monatiges Widerrufsrecht vorsieht, dann kommen die Kunden vom Vertrag los.
Die Frage ist eben, ob der Händler das Widerrufsrecht irgendwo eingeschränkt hat (z.B. für Reisebuchungen).
Da ist nämlich laut Gesetz kein Widerruf möglich (außer es wird freiwillig eingeräumt).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

macht Ihnen der Verkaeufer ein Angebot, dass mehr Rechte fuer den Kaeufer beinhaltet als vom Gesetzgeber vorgesehen, dann hat er sich daran zu halten.

Grundsaetzlich sind Hotelaufenthalte nicht kuendbar, denn bei solch einem Vertrag handelt es sich um Mietrecht und nicht um Reiserecht. Nach dem Mietrecht kann weder der Vermieter noch der Mieter vor Mietbeginn vom geschlossenen Vertrag zuruecktreten. Raeumt der Verkaeufer aber ein Ruecktrittsrecht ein, dann muss er sich, wie erwaehnt, daran halten und Sie kaemen problemlos aus dem Vertrag heraus.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

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