Horrende Rechnung

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
mallerina7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Horrende Rechnung

Hallo zusammen, hier mein Fall:
Ich lebte für 2 Jahre in einem Haushalt, in dem bereits GEZ Gebühren bezahlt wurden. Als ich einzog, fragte die GEZ an. Ich erbrachte den Nachweis und ich musste keine Gebühren zahlen. Vor einem Jahr bin ins Ausland verzogen, meldete mich aus DE ab, nicht aber bei der GEZ. Vor einigen Tagen kam nun an die alte Adresse eine Rechnung von über 800€ + Vollstreckungskosten.
Erstens lebte ich ja in der Zeit nicht in Deutschland, und zweitens wurden für die Wohnung schol Gebühren bezahlt. Wie gehe ich da am besten vor?
Bin für jede Hilfe dankbar.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wer hat denn im vergangenen Jahr in Ihrer Wohnung gelebt? Und füür die Zeit waren die Gebühren schon bezahlt? Dann hilft es wohl auch, das nachzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mallerina7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, es wurde durchgehend gezahlt, das kann ich auch nachweisen. Wie gesagt, für zwei Jahre hat die GEZ das auch so akzeptiert.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.343 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen