Hallo,
war beschuldigt der Beleidigung und habe einen RA aufgesucht der bei der RAK drinstand. Hab ihm am 01.12.06 alles erzählt ca. 15 minuten und dann eine Honorarvereinbarung unterschrieben (dummerweise)die folgendes Regelt: Vertrtung im Ermittlungsverfahren: 850 €, bei Eisntellung des Verfahrens infolge der Mitwikung des RA das doppelte.
am 8.12. forderte der RA akteneinicht an. am 15.12. wurde das verfahren steitens STA aufrund 154 Ziffer 1 eingestellt, was mit am 03. 01. durcxh den RA per brief mitgeteilt wurde.
Meine frage: Wieviel muss ich zahlen? Das Verfahren wurde ja nicht wegen mitwirkung des RA abgeschlossen und eine Vertretung im ermittlungsverfahren fand auch nicht statt. Sollte der dennoch die 850 wollen, kann man da handeln, ich meine etwas soller bekoommen klar, aber gemacht hat er ncihts ausser die aa eingefordert und mit die einstgellung mitgeteilt. Und dafür wären 850 netto etwas viel. oder?
Danke für euere Hilfe.
André
Honorarvereinbarung mit RA bitte lesen
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 13:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarvereinbarung mit RA bitte lesen
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 18:13
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Du hast einen Vertrag mit dem RA abgeschlossen und musst ihn einhalten, also zahlen.
Handeln und bitten kann man aber immer.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 9. Januar 2007 | 08:59
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 9. Januar 2007 | 09:29
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Warum sollte das nicht erlaubt sein? Ich sehe keinen Grund dafür. Ich würde es als Erfolgshonorar ansehen, ja.
Viele Grüße, Michael
#4
Antwort vom 10. Januar 2007 | 10:39
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 11. Januar 2007 | 16:10
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Oh, wieder was gelernt, hätte ich nicht gedacht, daß Erfolgshonorare nicht zulässig sind.
Viele Grüße, Michael
#6
Antwort vom 11. Januar 2007 | 17:26
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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