Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

849 Aufrufe

Honorarrechnung für Beratung

Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Honorarrechnung.
Es fand eine Beratung statt und ich habe eine Seite des Ergebnisses dazu zugesandt bekommen.
Die Rechnung für diese Tädigkeit betrug 600 Euro und zwar wurde
0,80 VV 2100 Beratungsgebühr nach dem Gegenstandswert (§23 RVG) auf 480,- Euro,
zuzügl. 7002 Post-und Telekom-Entgeld und 19% Umsatzsteuer
angegeben.
Ist es richtig, dass sich eine Beratungsgebühr nach dem Gegenstandwert richtet?
Für hilfreiche Antworten besten Dank im voraus!



von guest-12318.09.2011 17:43:40 am 03.07.2009 14:33
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Honorarrechnung für Beratung
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 03.07.2009 23:25
Status: Legende (325 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Honorarrechnung für Beratung
Nein, darüber wurde ich nicht aufgeklärt.
Um eine schriftliche Zusammenfassung wurde nicht gebeten.


von guest-12318.09.2011 17:43:40 am 04.07.2009 07:42
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Honorarrechnung für Beratung
Nein, darüber wurde ich nicht aufgeklärt.
Um eine schriftliche Zusammenfassung wurde nicht gebeten.


von guest-12318.09.2011 17:43:40 am 04.07.2009 07:42
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Honorarrechnung für Beratung
Offensichtlich hat der Anwalt schon lange mehr kein neues RVG angeschafft..


Die Nr. 2100 ist abgeschafft (bzw. beinhaltet etwas anderes). Diese Beratungsgebühr gibt es nicht mehr.
Die Gebühren richten sich nach dem, was "üblich" ist, falls kein Honorar vereinbart wurde (§ 612 BGB). Im Ergebnis darf aber meines Erachtens die Schutzgrenze von 190,- Euro + MwSt nicht überschrittten werden, solange es tatsächlich nur eine Erstberatung war.

Vor dem Hintergrund, dass der Anwalt ein offenbar überholtes RVG zu seiner Berechnung herangezogen hat, wäre eine Beanstandung der Rechnung dringend zu empfehlen.



-- Editiert am 04.07.2009 11:01


von justice005 am 04.07.2009 10:59
Status: Tao (8771 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 245 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Honorarrechnung für Beratung
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 04.07.2009 19:45
Status: Legende (325 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online