Honorar zu hoch berechnete - Gebührenüberhebung?
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Honorar zu hoch berechnete - Gebührenüberhebung?
Liebe Forenteilnehmer,
Anwalt A hat seinen Mandanten B+C+D unberechtigt Mehrvertretungsgebühr berechnet. Dies wurde nun auch per Urteil festgestellt. Ist die überhöhte Forderung eigentlich eine Gebührenüberhebung? Hat die Feststellung des Gerichts für A berufsrechtliche Folgen? Juca
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-- Editiert am 06.07.2011 11:35
von Juca am 06.07.2011 11:12
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>Honorar zu hoch berechnete - Gebührenüberhebung?
Für eine Gebührenüberhebung reicht es nicht aus, dass der RA einen Sachverhalt ggf. falsch bewertet hat und evtl. zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt hat. Der RA muss vielmehr wissen, dass der Mandant die Gebühren in der verlangten Höhe nicht schuldet, und sie ihm trotzdem in Rechnung stellen.
Dafür gibt die Sachverhaltsschilderung aber nichts her.
Im Übrigen könnte es auch gut sein, dass B, C und D oder zumindest einer von ihnen mit Zitronen gehandelt hat. Wenn es nicht gerade um den Fall geht, ob bei einer aus mehreren Personen gebildeten Gemeinschaft oder Gesellschaft die einzelnen Personen Parteien (mit der Folge der Erhöhungsgebühr) der Angelegenheit bzw. des Rechtsstreits sind oder die Gemeinschaft/Gesellschaft, führt die Ablehnung der Mehrvertretungsgebühr regelmäßig dazu, dass jede Angelegenheit jeder einzelnen Partei als eingene Angelegenheit anzusehen ist und je nach den zugrundeliegenden Geschäftswert jeweils volle Gebühren anfallen. Da kann es dann auch mal sein, dass es für den einzelnen günstiger gewesen wäre 1/3 der Rechnung mit der Gebührenerhöhung für Mehrvertretung zu zahlen als eine gesonderte Rechnung mit vollen Gebühren.
von Eidechse am 06.07.2011 14:41
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>Honorar zu hoch berechnete - Gebührenüberhebung?
Danke für die Antwort. In diesem Fall geht es um eine Angelegenheit mit verschiedenen Gegenständen, so dass gemäß RVG die Streitwerte zu addieren sind; eine Einzelabrechnung wäre ein weiterer Verstoß gegen die RVG. Dass der RA wusste, dass die Mehrvertretungsgebühr nicht zu berechnen ist - davon gehen B,C + D aus. Aber es ist schwer zu beweisen. Juca
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von Juca am 06.07.2011 15:56
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>Honorar zu hoch berechnete - Gebührenüberhebung?
quote:
In diesem Fall geht es um eine Angelegenheit mit verschiedenen Gegenständen, so dass gemäß RVG die Streitwerte zu addieren sind; eine Einzelabrechnung wäre ein weiterer Verstoß gegen die RVG.
Rein aus interesse. Könntest du mal kurz beschreiben um was es ging. Für die Kostellation es gibt mehrere "Auftraggeber" bzw. "Mandanten", es sind verschiedene Angelegenheiten, Streitwerte sind zu addieren aber eine Einzelabrechnung ist nicht zulässig, will mir so gar nichts in den Sinn kommen.
Unter Einzelabrechnung verstehe ich im Übrigen, dass der Streitwert bzgl. jedes Mandanten festgelegt wird und dann danach die vollen Gebühren berechnet werden.
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von Eidechse am 07.07.2011 12:57
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