Honorar bei Nichtvorlage einer Bescheinigung
Hallo,
folgendes Problem: ein bestimmtes Honorar wurde vereinbart unter der Bedingung der Vorlage einer Studienbescheinigung ("Honorar für Studenten mit Studienbescheinigung"

.
Die Bescheinigung wird nicht vorgelegt.
Daraufhin wird die Bescheinigung bis zu einem Stichtag angefordert mit dem Hinweis, dass bei Nichtvorlage nicht das vereinbarte Honorar, sondern ein höheres (Normaltarif für Nicht-Studenten) fällig würde (Betrag wird beziffert).
Dürfte man dann bei Nichtvorlage tatsächlich das höhere Honorar (Normaltarif) auf die Rechnung setzen, oder hätte dazu schon bei Vertragsabschluss bekannt sein müssen, wie hoch der Normaltarif bei Nichtvorlage der Bescheinigung wäre?
Ich bedanke mich im voraus für alle eure Meinungen!
von Schokolinse am 30.09.2008 01:37
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