Homo-Ehe vom Bundestag angenommen

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Homo-Ehe vom Bundestag angenommen

Der Bundestag hat das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft am letzten Freitag verabschiedet. Homosexuelle Paare können danach ab Sommer 2001 ihre Partnerschaften amtlich bestätigen und rechtlich anerkennen lassen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird so zu einem familienrechtlichen Institut und einer "normalen" Ehe in vielen Bereichen angeglichen.

Der Bundesrat wird über das neue Gesetz Anfang November beraten. Damit das Gesetz nicht gänzlich von der Länderkammer blockiert werden kann, teilten SPD und Grüne ihren Entwurf vor der Abstimmung im Bundestag in zwei Teile. Der Teil, der auch ohne Zustimmung des Bundesrats Gültigkeit bekommen kann, ist nun durch die Mehrheit von SPD und Grünen am Freitag verabschiedet worden. Der zustimmungsbedürftige Teil könnte aber durchaus von den Ländervertretern im Dezember noch gekippt werden.

Nicht der Zustimmung bedürfen die Regelungen bezüglich der behördlichen Eintragung, des Namensrechts und grundsätzliche familienrechtliche Auswirkungen, so z.B. die Problematik des Güterstands .
Wie in einer Ehe sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenseitig zur Unterstützung und gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet, einschließlich Unterhaltspflichten. Die Lebenspartnerschaft findet Anerkennung im Erb- und Mietrecht, bei der Kranken und Pflegeversicherung, im Ausländergesetz und im Arbeitsförderungsrecht. Für Kinder, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aufwachsen, gibt es eine Adaption des Sorgerechts .

Der Zustimmung des Bundesrats bedarf der Teil des Gesetzesentwurfs, der in Länderkompetenzen eingreift. Dabei handelt es sich insbesondere um Folgeregelungen im öffentlichen Dienstrecht sowie im Steuerrecht, aber auch Bestimmungen hinsichtlich des Sozial- und Wohngeldes sind ausschließlich Ländersache.

Deutschland ist nunmehr das siebte europäische Land, in dem es ein familienrechtliches Institut homosexueller Partnerschaften gibt. Unionspolitiker kündigten allerdings eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung der Homo-Ehe an. Sie sehen eine Beeinträchtigung des durch die Verfassung geschützten Instituts der Ehe.

Die Bundesregierung dagegen wollte durch die Neuregelung die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abbauen, indem sie diesen die Möglichkeit eines rechtlichen Rahmens für ihre Partnerschaft einräumt. Deshalb hielt sie es für notwendig, ein eigenes familienrechtliches Institut - die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" - für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen.

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