Homepage und Recht: Impressumspflicht, Werbung und Fonts

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Kein Impressum für Baustellen

Fragen und Antworten zum Thema Impressum und Werbung auf Webseiten und Homepages.

"Hier entsteht in Kürze eine neue Internetpräsenz." Solche Baustellenseiten von Firmen im Internet haben keine Impressumspflicht. Zwar müssen gewerbliche Internetauftritte ein Impressum bereithalten, so das Landgericht Düsseldorf. Eine Wartungsseite ist aber nur eine Ankündigung und noch keine geschäftliche Tätigkeit. (12 O 312/10)

Impressum als Bild

Für einen Freund soll ich die Webseite seines Reisebüros bauen. Er möchte das Impressum als Bild einbinden, damit die Daten nicht für Spam ausgelesen werden können. Ist eine Bilddatei im Impressum zulässig?

123recht.de: Vorsicht, hier besteht Abmahngefahr! Zwar gibt es hierzu noch keine abschließenden Urteile, trotzdem sollte das Impressum ganz normaler Text sein. Denn das Impressum muss immer leicht erkennbar sein - bei Bildern ist das nicht immer der Fall. Insbesondere können Bilder durch die Software-Einstellung des Besuchers der Webseite unterdrückt werden.

Fonts - Unbegrenzt nutzbar?

Frage: Es gibt im Internet viele schöne Schriften bzw. Fonts umsonst. Kann ich diese für meine Word Dokumente, meine Webseite und Einladungskarten einsetzen?

123recht.de: Gratis-Schriften können Sie privat bedenkenlos nutzen. Die Nutzung auf einer Homepage ist davon aber meist nicht mit umfasst. Überprüfen Sie daher genau die Nutzungsrechte jeder Schrift.

Kein Marktführer bei Ghostwritern

Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten dürfen auf ihrer Webseite nicht damit werben, "einer der Marktführer" zu sein. Das OLG Düsseldorf verbot die Behauptung schon allein deswegen, weil das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten für Dritte nicht erlaubt ist. Daran änderte auch der Hinweis auf der Homepage nichts, dass das Angebot nur für Übungszwecke gelten soll. (11 O 49/10)

Privater Verkäufer auf Amazon

Frage: Ich will Bücher privat bei Amazon verkaufen. Muss ich dazu ein Impressum angeben oder Rechnungen mitschicken? Was ist mit Angaben zum Widerruf?

123recht.de: Ein Impressum müssen nur "Diensteanbieter" bereitstellen. Private Verkäufer sind aber kein "Diensteanbieter" im Sinne des Gesetzes. Auch eine Rechnung ist nicht notwendig, da Sie als privater Verkäufer keinerlei Steuern abführen müssen. Ihre Käufer haben auch kein Widerrufsrecht, hier brauchen Sie noch nicht mal darauf hinweisen, dass dieses Recht nicht besteht.

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