Guten Tag!
Ich habe vor ca. 8 Monaten auf ebay einen 80x80 Holztisch für ca. 100€ von einem deutschen Anbieter gekauft.
Diese Tage ist plötzlich - wie aus dem Nichts - unter lautem Krachen ein riesiger Riss enstanden, der sich mittig sowohl durch die gesamte Länge, als durch durch die gesamte Stärke der Tischplatte zieht. Der Riss ist ca. 1-2mm breit; man kann sogar hindurchsehen.
Ich habe den Händler freundlich angeschrieben - dieser stellt sich aber leider quer und meint, nach 6 Monaten müsse ich beweisen, dass der Defekt quasi schon von Anfang an vorlag und nicht durch Eigenverschulden entstanden ist. Meiner Meinung nach bei einem kleinen Tischchen lächerlich. Der steht doch nur rum, trägt ein paar Zeitschriften und das wars.
Für mich sieht das nach einem Spannungsriss aus (falsch getrocknet, Konstruktionsfehler,...).
Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen; meiner Meinung nach weiß der Händler wahrscheinlich ganz genau, dass der Riss nicht durch "unsachgemäße Handhabung" entstanden ist, bietet mir aber dennoch nur eine Erstattung in Höhe von 25€ an (aus Kulanz, wie er sagt).
Schöne Grüße
-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:45
-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:46
-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:46
Holztisch defekt - Beweislastumkehr
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatIch möchte das so nicht auf mir sitzen lassen; :
Der Gesetzgeber sagt das die Beweislastumkehr nach 6 Monaten endet, also Ende der Fahnenstange.
Von daher wird man den Beweis "Spannungsriß/Fehlkonstruktion" antreten müssen.
Nach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr? Also innerhalb der ersten 6 Monate ist die Gewährleistung kein Problem, danach muss ich beweisen, dass der Fehler bereits vorlag?
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Etwas unpräzise formuliert, aber im Prinzip "ja".ZitatNach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr? Also innerhalb der ersten 6 Monate ist die Gewährleistung kein Problem, danach muss ich beweisen, dass der Fehler bereits vorlag? :
Gewährleistung beschreibt die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Lieferung. Es handelt sich hier nicht um eine Haltbarkeit.
Aber bei nem Tisch erwartet man doch, dass er länger als 7-8 Monate hält, oder? Und wenn mir nichts dir nichts plötzlich ein riesen Riss entsteht, sagt einem doch der Hausverstand, dass da was nicht ganz in Ordnung war?
Die Gewährleistung ist aber keine Haltbarkeitsgarantie.
?
ZitatDie Gewährleistung ist aber keine Haltbarkeits :garantie.
Garantie ist hier nicht das Wort der Wahl. eher Haltbarkeitsverpflichtung o.ä.
siehe meinen vorherigen BeitragZitat? :
Das Gesetz kennt keinen UnterschiedZitatAber bei nem Tisch erwartet man doch, dass er länger als 7-8 Monate hält, oder? :
Der Gesetzgeber hat keinen "Hausverstand".ZitatUnd wenn mir nichts dir nichts plötzlich ein riesen Riss entsteht, sagt einem doch der Hausverstand, dass da was nicht ganz in Ordnung war? :
Na gut, danke schonmal an alle!
Werde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben - vielleicht ja mal hilfreich für andere!
Kannst du beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag? Wenn nicht, dann kannst du dir alles andere sparen.ZitatWerde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben - :
ZitatWerde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben - vielleicht ja mal hilfreich für andere! :
Sicher ist das für andere hilfreich, die sparen sich die unnützen Kosten.
Was ist mit "Hausverstand" gemeint? Den Begriff hab ich noch nie gehört?
SG
Berry
Ich weiß natürlich, was ihr meint. Aber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? Wenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat?
Ja, im Recht zählen bekannterweise nur die knallharten Beweise - da ist wohl für Hausverstand nicht viel Platz
ZitatNach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr? :
Nein, die endet nahc 6 Monaten.
ZitatWas ist mit "Hausverstand" gemeint? :
So was wie "gesunder Menschenverstand"
ZitatAber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? :
Nein, der Beschreibung nach nicht.
Kann aber auch sein, das der Raum ungeeignet war (Wechsel Hitze/Kälte, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, ...)
Zitat:ZitatWas ist mit "Hausverstand" gemeint? :
So was wie "gesunder Menschenverstand"
-> exactly (es sei denn, Sir Berry hat das ironisch gemeint )
ZitatAber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? :
Nein, der Beschreibung nach nicht.
Kann aber auch sein, das der Raum ungeeignet war (Wechsel Hitze/Kälte, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, ...)
Also der Raum ist bestens geeignet: Luftfeuchtigkeit wird überwacht, keine übermäßig starke Sonneneinstrahlung, konstante Temperatur. Außerdem befinden sich noch genügend andere Möbelstücke aus Holz da, die nach viel längerer Zeit keine Schäden aufweisen.
Aber es wird sich zeigen, ob man das alles beweisen/darlegen kann. Mal sehen...
Das praktische Problem wird sein, dass ein gerichtsfester Beweis (Gutachten) den Wert des Tisches deutlich übersteigen wird.
Ich spiele ungern den Hellseher, möchte aber einen Tipp abgeben, wie es weitergeht.
- sebtec geht zum Anwalt
- Anwalt erkennt das Problem mit dem Beweis und sagt "bevor wir ein teures Gutachten auf eigene Kosten beauftragen, schreibe ich den Verkäufer noch mal an und mache Druck. Vielleicht lässt er sich von einem Anwalt beeindrucken."
- Anwalt schreibt Brief an Verkäufer
- Verkäufer bekommt den Brief und meldet zurück "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten wir den Kaufpreis vollständig zurück".
- sebtec bekommt Kaufpreis vom Verkäufer erstattet.
- sebtec bleibt auf Anwaltskosten sitzen.
ZitatSo was wie "gesunder Menschenverstand" :
Danke Harry,
das sagt mir natürlich was, aber "Hausverstand" kannte ich nicht.
ZitatAber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? Wenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat? :
Die Chancen könnten sehr gut stehen, sebtec. Und?
Der Verkäufer schuldet Dir eine mangelfreie Ware bei Übergabe. Das die Ware nicht noch Tage oder Wochen oder Monate oder Jahre mangelfrei bleiben muss, schuldet er Dir nicht. Das wäre ein allerdings freiwilliges Garantieversprechen.
Natürlich hast Du eine Erwartungshaltung; hätte jeder andere von uns bei einem Holztisch sicher auch. Nur ist diese Erwartungshaltung rechtlich nicht relevant.
Hak es ab, wenn der Hersteller nicht einlenkt und zur Kulanz bereit ist.
Berry
Es spielt keine Rolle ob der Riss durch äußere Gewalteinwirkung entstanden ist oder nicht. Du musst schlicht und ergreifend beweisen, dass der Tisch beim Kauf einen Mangel hatte, also dass bereits zu diesem Zeitpunkt das Material unter zu großer Spannung gestanden hat die nach kurzer Zeit zu einem untypischen Spannungsriss führen würde. Ich bezweifle ganz stark, dass dir das irgendein Gutachter so bescheinigen können wird.ZitatWenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat? :
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