Holländischer Händler auf eBay - habe ich Widerrufsrecht?

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Wer Waren für den deutschen Markt anbietet ist an deutsches Recht gebunden

Frage: Ich habe bei einem niederländischen Händler auf ebay.de einen Drucker gekauft. Das Angebot, der Shop und die ganze Abwicklung war auf deutsch. Allerdings gab es keine Widerrufsbelehrung, und der Verkäufer verweigert mir jetzt mein Widerrufsrecht.

123recht.de: Wenn ein Händler aus den Niederlanden Waren auf deutsch für den deutschen Markt anbietet, dann ist er auch an das deutsche Verbraucherrecht gebunden. Der Händler muss also korrekt über das Widerrufsrecht belehren und einen Widerruf dann auch rechtmäßig abwickeln. Sie können als Käufer aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung jederzeit widerrufen. Da der Händler sich weigert, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der dann notfalls auch Klage einreichen kann.

Von 123recht

Frage: Muss ich dann in den Niederlanden Klage einreichen, mit einem niederländischen Anwalt?

123recht.de: Niederländisches Recht wäre nur einschlägig, wenn Sie in einem niederländischen Webshop gekauft hätten. Für Sie gilt hier aber deutsches Recht, da der Webshop in deutscher Sprache verfasst und für den deutschen Markt bestimmt ist. Sie können also mit einem deutschen Anwalt vor einem deutschen Gericht bei Ihnen vor Ort gegen den Verkäufer vorgehen. Sie sollten übrigens auch die Verbraucherschutzzentrale benachrichtigen, die kann zusätzlichen Druck ausüben.


Unser Tipp: Haben Sie auch Probleme mit einem eBay-Kauf? Diese Anwälte helfen Ihnen zum Festpreis.

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