
Sind Sie nach der Scheidung wegen hohen Alters nicht mehr in der Lage, in das Arbeitsleben einzusteigen, können Sie von Ihrem ehemaligen Partner Unterhalt verlangen. Eine feste Altersgrenze gibt es allerdings nicht, vielmehr ist der Einzelfall entscheidend.
Wichtige Kriterien sind Ihr Ausbildungsstand, die Arbeitsmarktlage oder die Dauer Ihrer Abstinenz von der Berufstätigkeit.
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