Hoher Schaden Mietwagen Neuseeland

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
NZ123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hoher Schaden Mietwagen Neuseeland

Guten Tag,

Ich befinde mich derzeit noch bis 19. Januar mit meiner Frau und unserem Sohn auf einer mehrmonatigen Reise durch Neuseeland. Hierfür haben wir ein Fahrzeug über einen deutschen Anbieter mit Neuseeländischem Vor-Ort-Partner gemietet. Leider hatten wir zwei Ausfälle des Mietfahrzeugs zu beklagen und sind uns nun uneins über die Ursächlichkeit des Schadens und die Reparaturkosten.

Zunächst blieb das Fahrzeug am 30.11. liegen und ließ sich nicht mehr starten. Die Motorwarnleuchte brannte und ein erster Mechaniker konnte nicht helfen. Wir wurden dann abgeschleppt und das Fahrzeug wurde (vermeintlich) repariert. Damals wurde bereits vermutet, dass eventuell falsche Betankung ursächlich sein könnte. Wir verwiesen darauf, immer korrekt Diesel getankt zu haben.

Zum Zeitpunkt dieses ersten Vorfalls hatten wir insgesamt nur drei Mal getankt und über den letzten Tankvorgang liegt uns sogar die Quittung vor. Wir hatten völlig korrekt ca 40L Diesel getankt. Nach diesem Tankvorgang sind wir noch ca 100km gefahren, bevor das Fahrzeug sich das erste Mal nicht mehr starten lies.

Die Werkstatt hat in unserem Beisein eine Treibstoffprobe genommen, um zu untersuchen ob ausschließlich Diesel oder auch Benzin getankt wurde. Dieselpumpe und Leitungssystem wurden dann pauschal durch die Werkstatt gereinigt und uns das Fahrzeug am nächsten Tag als repariert und fahrtüchtig wieder übergeben. Die Reparaturkosten beliefen sich zu diesem Zeitpunkt lt Aussage der Werkstatt auf nicht mehr als 2.000Eur.

Wir haben unsere Reise dann fortgesetzt aber leider sind wir kurz darauf erneut liegen geblieben und das Fahrzeug wurde gegen ein anderes Fahrzeug ausgetauscht. Seitdem warten wir auf eine Info.

Heute erhielten wir dann eine erschreckende Nachricht vom neuseeländischen Vermieter: Sie vertreten den Standpunkt, dass wir falsch getankt haben und nennen nun Reparaturkosten in Höhe von ca. 15.000 NZ Dollar (ca. 10.000 Euro), die wir bei der Rückgabe des Mietwagens am 18.01. in Auckland bezahlen sollen. Eine Aufschlüsselung der Kosten erfolgt bisher nicht. Ein Analysebericht über die Treibstoffprobe liegt uns (noch) nicht vor. Übrigens wurde diese Probe durch die Mitarbeiter der Werkstatt zu unserer Verwunderung in ein Gefäß gefüllt, auf dem deutlich der Hinweis steht: Not for Diesel samples. Ich habe dies per Foto dokumentiert. Die Werkstatt erklärte außerdem, dass Benzin theoretisch auch noch vom Vormieter im Tank sein könnte und der Schaden erst hunderte Kilometer später auftritt.

Wir sind uns absolut sicher, dass wir alle drei Mal korrekt getankt haben und der Fehler nicht bei uns liegt. Wir wissen noch nicht einmal sicher, ob wirklich falscher Treibstoff ursächlich ist. Außerdem stellt sich uns die Frage, ob der Schaden nach den ersten Auftreten des Problems hätte eingegrenzt werden können, wenn uns das Fahrzeug nicht wieder als repariert und fahrtüchtig übergeben worden wäre. Wir sind verwundert über Vorgehen und Kommunikation der neuseeländischen Firma. Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes möchten wir keine Reparaturkosten bezahlen. Deshalb erbitten wir rechtlichen Beistand und anwaltliche Beratung über unsere Rechtsschutzversicherung. Wir warten derzeit auf Antwort.

Vielleicht kann hier im Forum bereits jemand eine Einschätzung zur Sachlage treffen? Wir sind aufgrund der hohen Summe sehr beunruhigt. Aber wir sind uns sehr sicher, nicht für den Schaden verantwortlich zu sein. Entweder bestand das Problem nie in falschem Treibstoff oder dieser befand sich bereits vor Übernahme des Fahrzeugs durch uns im System.

Vielen Dank & freundliche Grüße

NZ123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von NZ123):
Vielleicht kann hier im Forum bereits jemand eine Einschätzung zur Sachlage treffen?


Klar, nur eben noch die Glaskugel polieren.

Im Ernst: Auch dort wird es Gutachter geben, die die Schadenursache feststellen können.
Ist der Schaden tatsächlich auf falsche Betankung zurückzuführen, müsstet ihr hier den Nachweis erbringen, dass ihr stets Diesel getankt habt.

Bei Kreditkartenzahlung ist das zwar mit Aufwand verbunden, aber immerhin möglich.

Du erwartest jetzt aber nicht, dass wir die Neuseeländische Rechtsprechung kennen, oder?

Berry

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#2
 Von 
NZ123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir können leider nicht alle Tankvorgänge per Quittung nachweisen, aber zumindest den letzten Tankvorgang. Dieser fand 100km vor der Auftreten der ersten Probleme statt. Es wurde korrekt 40 Liter Diesel getankt. Das können wir belegen. Der Tankvorgang davor erfolgte 200 Km vor Auftreten der ersten Probleme. Hierfür gibt es leider keine Quittung oder Kreditkartenbeleg, da bar bezahlt. Hier erfolgte die Betankung außerdem durch das Servicepersonal - ich denke aber, die wissen was sie tun. Und ich kann mich erinnern, dass ich trotzdem noch "Diesel" gesagt habe. Trotzdem: Wir haben eine teure Vollkasko für das FZG. Aber diese greift nicht bei falscher Betankung durch uns. Wäre die Betankung durch Serviepersonal hier gegebenenfalls relevant?

Ein Nachweis, niemals falsch getankt zu haben dürfte schwierig zu erbringen sein. Wie will man das anstellen? Es könnte ja immer eine kleine Menge falsch getankt worden sein. Hier hat man es als Mieter mit der Beweisführung sicher schwer.

Wir hoffen aber, dass der Beleg den wir haben zumindest schon einmal für uns spricht. Man legt hier große Distanzen zurück und tankt immer voll. Wenn wir zuletzt 40 Liter korrekt nachgefüllt haben, und zuvor eine ähnlich große Menge falsch betankt worden wäre, würde ich annehmen, dass das Fahrzeug keine 200 Km mehr fährt. Für möglich halten wir ein Szenario, dass bereits vor Übernahme ein wenig falscher Treibstoff enthalten war und aufgrund geringer Menge erst später ein Schaden sichtbar wurde. Aber wahrscheinlich hast Du recht und hier kommt es letztlich auf die Einschätzung eines Gutachters an.

Dann stellt sich uns außerdem noch die Frage, ob es korrekt war, uns das Fahrzeug nach einer Reinigung wieder als fahrtüchtig zu übergeben und nun nach einem zweiten Ausfall vollen Ersatz für einen Schaden zu fordern, der in Teilen erst danach entstanden ist. Ergo: Hätte man nicht direkt reparieren und damit den nun durch Weiterfahrt vergrößerten Schaden begrenzen müssen?

Neuseeländisches Recht wird hier kaum jemand im Detail kennen (lasse mich gerne eines besseren belehren). Aber wir hoffen auch, dass der deutsche Anbieter weiterhin unser Vertragspartner ist. AGBs habe ich bei beiden unterzeichnet. Daraus lässt sich aber (zumindest für mich) nicht ableiten, wem gegenüber ich nun vermeintlich Schadenersatzpflichtig wäre. Der deutsche Anbieter klärt dies gerade mit seiner Rechtsabteilung.

Wir wissen, dass der Fall nicht einfach ist und wir wissen auch, dass es erst einmal nach einem typischen Versehen mit nun bitteren Folgen aussieht. Wir hatten sogar selbst kurz Zweifel, bis wir uns den letzten Tankbeleg besorgt haben. Dafür sind wir extra noch einmal zur betreffenden Tankstelle. Ab da waren wir uns wieder ganz sicher: Wir haben korrekt getankt. Deshalb wollen wir auch alles versuchen, einen möglichen Schaden von uns abzuwenden.

Die Fordeung möchten wir natürlich nicht einfach ohne weitere Klärung begleichen. Diesen Anspruch müsste der Anbieter doch auch erst einmal zweifelsfrei gesichert haben, oder? Wir möchten jetzt erst einmal unseren Urlaub fortsetzen und die Sache dann in Ruhe von Deutschland aus klären.

Grüße aus NZ

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NZ123):
Aber wir hoffen auch, dass der deutsche Anbieter weiterhin unser Vertragspartner ist. AGBs habe ich bei beiden unterzeichnet. Daraus lässt sich aber (zumindest für mich) nicht ableiten, wem gegenüber ich nun vermeintlich Schadenersatzpflichtig wäre.

Wenn der deutsche Anbieter nur Vermittler ist, dürfte er aus der Nummer raus sein.



Zitat (von NZ123):
Diesen Anspruch müsste der Anbieter doch auch erst einmal zweifelsfrei gesichert haben, oder?

Nun, in Neuseeland kann das komplett anders sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie sind hoffentlich Mitglied im großen allgemeinen deutschen Automobilclub mit dem gelben Schild und vier großen Buchstaben. Die Rechtsabteilung dort ist meist bereit, auch bei Auslandsproblemen zu helfen, zumindest mit Tipps. Der Auslandsschutz ist für wenige Euro abzuschließen, danach ist man auf der sicheren Seite.

Ich weiß, dass man oft in der ersten Aufregung gar nicht daran denkt, daher dies als kleine Gedankenstütze....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in NZL unbewiesene Behauptungen durchsetzbar sind. Zur Zeit haben wir doch nur einen Schaden und die Behauptung, dass ihr falsch getankt habt. Es ist aber weder nachgewiesen dass wirklich falscher Treibstoff getankt wurde und dass ihr dafür verantwortlich wart. Bis dahin würde ich schlicht die Forderung zurückweisen. Ich denke nicht dass man euch dazu irgendwie zwingen kann. Wurde denn vorab gezahlt? Wurde eine Kaution einbehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde die EUR 10.000 nicht einfach so auf Zuruf überweisen.
Neuseeland ist auch ein Rechtsstaat. Der lokale Autovermieter müsste Euch also auch verklagen. Irgendwie müsste diese Klageschrift Euch auch zugestellt werden. Fraglich, ob der Autovermieter so weit geht - oder einfach nur einen Dummen sucht.

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