Hoher Gasverbrauch - Was tun?

25. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
shnu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hoher Gasverbrauch - Was tun?

Hallo :-)

ich brauche etwas Hilfe von euch.
Ich wohne mit meiner Freundin seit Juli 2015 zusammen. Unsere erste gemeinsame Wohnung (Und auch überhaupt meine Erste Wohnung, daher fehlt es mir an Wissen/Erfahrung)

Wir haben vom 01.07.15 bis 01.03.16 einen Gasverbrauch von 20.000 kWh gehabt laut Abrechnung. Wir mussten dann erstmal nachzahlen und wurden auf einen geschätzten Jahresverbrauch von 26.000 kWh eingestuft.

Es handelt sich um eine 90qm² Wohnung in einem 3 Parteien Haus Baujahr 1970. Wir wohnen in der Ersten Etage, in der Mitte sozusagen. Über und unter uns Wohnen die anderen Mieter.
Wir sind beide Berufstätig und zwischen 08.00 bis 17.00 Uhr nicht im Haus und heizen daher auch nicht in dieser Zeit. Über Nacht wird keine Heizung angelassen, außer wenn es mal vergessen wird auszustellen. Insgesamt würde ich sagen, dass wir ein ziemlich normales Heizverhalten haben. (Keine Frostbeulen, die die Heizung auf Stufe 5 laufen haben.)
Im Badezimmer haben wir eine Fußbodenheizung, die wir aber fast ausgestellt haben. Das ist auch noch so ein ding, sie ließ sich nicht richtig abstellen, unser Vermieter kam dann vorbei und hat was verstellt. Danach war sie dann auch so gut wie aus, außer im Bereich der Toilette gab es noch ein paar wärmere Stellen. Ich kann nun nicht einschätzen wieviel so eine Fußbodenheizung verbraucht.

Uns erscheint der verbrauch von ca 26.000 kWh als enorm viel. Der letzte Winter war ja sogar noch sehr mild!
Überall im Internet oder auch im Freundes- und Bekanntenkreis hört man von deutlich geringeren Verbräuchen.

Wir haben gestern mit unserem Vermieter darüber geredet und Ihm kommt es auch etwas viel vor, allerdings wusste er auch nicht wirklich was er dagegen nun tun soll. Eine neue Heizung möchte er erst einbauen wenn einer der Heizungen im Haus kaputt gehen, dann würde er eine neue Verbauen und gleich für alle anderen Parteien gleich mit umrüsten. (So in etwa hat er es uns erklärt.) Er wollte nun nochmal in seinem Handwerkerkreis rumfragen ob es noch etwas gibt was man gegen den hohen Verbrauch tun kann, aber ansonsten sind wir zu keiner Lösung gekommen.


Meine Frage ist nun, was können wir dagegen tun bzw. was für Rechte haben wir da als Mieter?
Wann kann man z.B verlangen das eine neue Heizung eingebaut wird oder eine Mietminderung verlangen etc.?


liebe Grüße

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von shnu):
Insgesamt würde ich sagen, dass wir ein ziemlich normales Heizverhalten haben.

Nö, ihr habt so ziemlich die dümmste Art zu heizen gewählt die man wählen kann.
Da kühlt nicht nur das ganze Heizssystem (Kessel, Rohre, Heizkörper) aus, sondern auch die Wände und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung. Wenn man dann die Heizung anwirft, dann läuft das System erst mal lange Zeit auf 100% um wieder Betriebstemperatur zu erlangen, nur kommt von dem dabei verbrannten Gas nichts bei euch an. Dann wird die Wohnung aufgeheizt, da hat man auch einen guten Verlust da ja nicht nur die Luft ondern auch die Wände und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung wieder erwärmt werden müssen.



Zitat (von shnu):
Meine Frage ist nun, was können wir dagegen tun bzw. was für Rechte haben wir da als Mieter?

Als erstes mal ein richtigen Heizverhalten an den Tag legen, damit die Verschwendung aufhört.
Dann mal vergleichen, ob es einen Ablesefehler gegeben hat, also Zählerstände vergleichen.
Dann prüfen,ob der Zähler noch geeicht ist oder ob das Eichsiegel abgelaufen ist.



Zitat (von shnu):
Wann kann man z.B verlangen das eine neue Heizung eingebaut wird oder eine Mietminderung verlangen etc.?

Verlangen kann man das immer, das Problem ist, das man solches Verlangen nicht immer durchsetzen kann. Insbesondere wenn man keine rechtliche Grundlage dafür hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das sind zu wenig Angaben. 20.000 kw sind recht üppig, aber oft schätzt man das eigene Heizverhalten falsch ein.

Ist es eine Gaszentralheizung oder eine Gasetagenheizung? Wird auch das warme Wasser über die Therme geliefert oder haben sie einen Durchlauferhitzer o.ö.?

Es wäre hilfreich, wenn Sie die Rechnung hier verlinken könnten, Name etc. natürlich schwärzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Was für einen Verbrauch haben denn die Wohnungen über und unter Euch?
26000kWh sind schon viel.
Wie sieht es mit ausgiebigem Duschen oder Baden aus?

Das Haupt-Problem ist wahrscheinlich das Baujahr des Hauses. Ende der 1960er/Anfang der 1970er war Energie (Öl/Gas) so billig, dass bei Neubauten nicht ansatzweise auf Energieeinsparung geachtet wurde. Wenn Gas 1ct pro kW/h kostet (so war es damals), dann lohnte sich das nicht, weil der Mehrverbrauch an Energie billiger war, als das Haus effizient zu bauen. Und es gab damals keinen Grund anzunehmen, dass sich das ändern würde. Häuser die 40-50 Jahre alt sind, stehen fürchterlich da, schlechter als Häuser die 100 Jahre alt sind. Bei mir um die Ecke werden gerade eine Kirche und ein Schulzentrum aus der Zeit komplett abgerissen, weil die Heizkosten exorbitant waren und auch mit Sanierung / nachträglicher Dämmung nicht in den Griff zu bekommen gewesen wären.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
shnu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von shnu):
Insgesamt würde ich sagen, dass wir ein ziemlich normales Heizverhalten haben.

Nö, ihr habt so ziemlich die dümmste Art zu heizen gewählt die man wählen kann.
Da kühlt nicht nur das ganze Heizssystem (Kessel, Rohre, Heizkörper) aus, sondern auch die Wände und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung. Wenn man dann die Heizung anwirft, dann läuft das System erst mal lange Zeit auf 100% um wieder Betriebstemperatur zu erlangen, nur kommt von dem dabei verbrannten Gas nichts bei euch an. Dann wird die Wohnung aufgeheizt, da hat man auch einen guten Verlust da ja nicht nur die Luft ondern auch die Wände und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung wieder erwärmt werden müssen.



Zitat (von shnu):
Meine Frage ist nun, was können wir dagegen tun bzw. was für Rechte haben wir da als Mieter?

Als erstes mal ein richtigen Heizverhalten an den Tag legen, damit die Verschwendung aufhört.
Dann mal vergleichen, ob es einen Ablesefehler gegeben hat, also Zählerstände vergleichen.
Dann prüfen,ob der Zähler noch geeicht ist oder ob das Eichsiegel abgelaufen ist.



Zitat (von shnu):
Wann kann man z.B verlangen das eine neue Heizung eingebaut wird oder eine Mietminderung verlangen etc.?

Verlangen kann man das immer, das Problem ist, das man solches Verlangen nicht immer durchsetzen kann. Insbesondere wenn man keine rechtliche Grundlage dafür hat.



Ich habe mich da eventuell etwas Falsch ausgedrückt. Ich meinte damit, dass wir in der Zeit nicht zuhause Sind und daher nicht dementsprechend Heizen. Wie stellen die Heizung morgens schon noch auf 1, damit die Wohnung eben nicht komplett auskühlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
shnu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das sind zu wenig Angaben. 20.000 kw sind recht üppig, aber oft schätzt man das eigene Heizverhalten falsch ein.

Ist es eine Gaszentralheizung oder eine Gasetagenheizung? Wird auch das warme Wasser über die Therme geliefert oder haben sie einen Durchlauferhitzer o.ö.?

Es wäre hilfreich, wenn Sie die Rechnung hier verlinken könnten, Name etc. natürlich schwärzen.


Hallo,

sorry für die fehlenden Angaben. Versuche ich bestmöglich nun nachzufreichen:

Also wir müssten eine Zentrahlheizung haben. Die Heizung steht im Keller.
Wasser wird mit einem Durchlauferhitzer beliefert.
Ich würde sagen wir duschen schon relativ viel. (Keine Badewanne)
Wir duschen beide meistens so 4-5 Mal die Woche.

Rechnung kann ich bald Nachreichen. Bin gerade nicht zuhause.

Unter uns Wohnt eine ältere Dame. SIe hat einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh gehabt.
Sie ist aber auch den ganzen Tag zuhause und heizt relativ viel?! Aber ja, ihr Wert ist auch relativ hoch in meinen Augen.
Vielleicht haben wir das auch einfach falsch eingeschätzt und es ist eben nun mal so. Dann kann ich damit leben.
Wollte mich hier nur mal darüber Informieren und über Erfahrungen austauschen.



-- Editiert von shnu am 25.11.2016 09:27

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Die Heizung bei nur stundenweiser Abwesenheit auszustellen bewirkt genau das Gegenteil von sparen.
Denn dann kühlen die Heizkörper, so wie die ganze Wohnung zu sehr aus.

Eh man da abends wieder eine angenehme Temperatur erreicht wird sehr viel Heizenergie verballert.

Besser, sparsamer, ist es die Räume gleichmäßig zu beheizen. Bei Abwesenheit bestenfalls etwas reduzieren, aber nicht ganz ausstellen und alle Türen geschlossen halten. Besonders die zu weniger beheizten Räumen, wie z. B. das Schlafzimmer.

Und alle vorhandenen Heizkörper nutzen.

Zitat (von shnu):
Wir haben vom 01.07.15 bis 01.03.16 einen Gasverbrauch von 20.000 kWh gehabt laut Abrechnung


Das ist schon etwas viel. Zum Vergleich, mein Gasverbrauch in 12 Monaten (1.1. 31.12.) bei 130 m² um 28.000 kWh inkl. Warmwasseraufbereitung.

Neben dem etwas unklugen Heizverhalten kann der hohe Verbrauch auch an den Einstellungen der Therme liegen.

Heizkurve, Raum- und Kesseltemperatur zu hoch zum Beispiel.

Wenn Ihr mit den Einstellungen nicht klar kommt sollte das ein Heizungsfachmann machen. Eventuell übernimmt ja der Vermieter die Kosten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Anitari hat recht, wenn die Wohnung täglich auskühlt und alles wieder aufgewärmt werden muss, dann erhöhen Sie den Verbrauch beim vermeintlichen Sparen.

Wie wird denn abgerechnet? Ich warte erstmal auf die Rechnung evtl. sieht man dann ja etwas klarer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von shnu):
Also wir müssten eine Zentrahlheizung haben. Die Heizung steht im Keller. ...
Unter uns Wohnt eine ältere Dame. SIe hat einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh gehabt.


Immer wieder toll wenn wichtige Infos scheibchenweise kommen :sad:

Bei zentraler Heizungsanlage wird der Verbrauch der einzelnen Mieter i. d. R. in Einheiten, das sind keine kWh, angegeben. Ermittelt wird der Verbrauch per Heizkostenverteiler die sich an den Heizkörpern befinden. Habt Ihr so was?

Das was Du als Jahresverbrauch in kWh der Mieterin ansiehst kann in Wirklichkeit der Gesamtgasverbrauch der Heizungsanlage eines Jahre sein. Das wäre dann bei 3 Wohnungen normal, sogar ziemlich wenig.

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ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich lach mich jetzt schlapp.

Bei der Nachtabsenkung hat hier jeder geschrieben, dass dies in Ordnung ist, wenn die Heizanlage aus ist. Jetzt wird genau das Gegenteil in Bezug des Heizverhaltens geschrieben... :???:

Evt. ist euch allen etwas entgangen: Bodenheizung in der Toilette läuft offensichtlich 365 Tage durch -> Mangel und kann evt. die Ursache (ggf. Teilursache) für die hohen Kosten sein.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Also wir müssten eine Zentrahlheizung haben.


Dann passt die Angabe:
Zitat:
Wir haben vom 01.07.15 bis 01.03.16 einen Gasverbrauch von 20.000 kWh gehabt laut Abrechnung.

allein für die 90 m² große Wohnung aber überhaupt nicht.
Man kann dann höchstens feststellen wieviel Gas für die gesamte Zentralheizungsanlage des Hauses verbraucht wurde, denn es gibt dann ja einen gemeinsamen Heizkessel, nicht aber für jede Wohnung einen gesonderten.

Der "Verbrauch" muss dann an Messeinrichtungen abgelesen werden und auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Davon ist bisher aber nichts zu lesen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Eine neue Heizung möchte er erst einbauen wenn einer der Heizungen im Haus kaputt gehen, dann würde er eine neue Verbauen und gleich für alle anderen Parteien gleich mit umrüsten.

Das liest sich aber so, als ob es gerade keine Zentralheizung gibt, sondern getrennte Heizungen für die jeweiligen Wohnungen.
Außerdem liest es sich so, als ob die Gaskosten direkt an den Gasanbieter gezahlt werden (und nicht an den Vermieter), was auch gegen eine Zentralheizung spricht.
Es müssen halt genaue Infos her.

Zitat:
Anitari hat recht, wenn die Wohnung täglich auskühlt und alles wieder aufgewärmt werden muss, dann erhöhen Sie den Verbrauch beim vermeintlichen Sparen.

Nein, das ist erstmal nicht so. Denn die Energiemenge, die aufgewendet werden muss, um die ausgekühlte Wohnung zu erwärmen, ist nicht größer als die Engergiemenge, die man gebraucht hätte um das Auskühlen zu verhindern.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel:
In der Wohnung ist es warm, die Wärme entspricht 100 fiktiven Energieeinheiten E. Draußen ist es kalt, dadurch es keine perfekte Wärmedämmung gibt, verliert die Wohnung 5 E pro Stunde. Wenn ich die Wohnungstemperatur konstant halten will, muss ich 5 E pro Stunde heizen. Nach 8 Stunden wären also 40 E Heizenergie verbraucht, um das Auskühlen zu verhindern.
Wenn ich nicht heize und die Wohnung auskühlen lasse, dann verliert meine Wohnung (wie erwähnt) 5 E pro Stunde, d.h. nach 8 Stunden auskühlen lassen entspricht die Wärmemenge in der Wohnung noch 60 E. Wieviel muss ich jetzt aufwenden, um meine Wohnung wieder auf gemütliche 100 E zu bringen? -> 40 E an Heizenergie, die gleiche Menge, die ich verbraucht hätte um das Auskühlen zu verhindern.



-- Editiert von drkabo am 25.11.2016 11:14

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Bei der Nachtabsenkung hat hier jeder geschrieben, dass dies in Ordnung ist, wenn die Heizanlage aus ist. Jetzt wird genau das Gegenteil in Bezug des Heizverhaltens geschrieben... :???:

Es ist ein Unterschied, ob die Automatik im Rahmen der Nachtabsenkung abschaltet (die schaltet ja auch wieder an um auskühlen zu verhindern - es sein denn da hat Hein Blöd programmiert) oder ob man die Hezigung selbst abschaltet.



Zitat (von shnu):
Wie stellen die Heizung morgens schon noch auf 1, damit die Wohnung eben nicht komplett auskühlt.

OK, das sit schon mal besser als 0.
Eine Absenkung sollte 3-4 C° nicht unterschreiten.

Bei mir habe ich automatische Thermostate dran, die messen die Temperatur automatisch, da kann man die Absenkung und die Heizzeiten programmieren.



Am besten mal die Nebenkostenabrechnung hier einstellen, dann kann man mal schauen.







Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von shnu):
Ich wohne mit meiner Freundin seit Juli 2015 zusammen. Unsere erste gemeinsame Wohnung (Und auch überhaupt meine Erste Wohnung, daher fehlt es mir an Wissen/Erfahrung)


Was steht denn im Energieausweis? Da kann man doch in etwas abschätzen, wie die Wohnung energetisch aufgestellt ist. Ich glaube seit 2014 ist der Vermieter verpflichtet, Mietinteressenten eine Kopie spätestens bei der Mietvertragsunterzeichnung zukommen zu lassen.

Wie sind die Fenster beieinander? Zieht es durch die Ritzen? Sind die Kellerdecken gedämmt? Wie dicht ist die Haustür?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Nachtabsenkung schaltet die Heizung ja auch nicht ganz "ab" sondern liefert nachts eben nur "abgesenkter" Vorlauftemperatur, damit die einzelnen Benutzer nicht selbst an den Thermostaten drehen müssen. Die einmal gefundene passende Thermostateinstellung kann i.d.R. rundum die Uhr bleiben.

Gasbezug und Zentralheizung widerspricht sich.
Zuerst einmal "shnu" klären, was hier tatsächlich vorliegt und was die Zahlen (z.B. "20.000 kWh") nun wirklich bedeuten sollen
Bekommt ihr nun eine Gas-Abrechnung von einem Versorger (habt also eine Gas-Etagenheizung in eurer Wohnung) oder bekommt ihr eine Heizkostenabrechnung durch euren Vermieter (habt Verbrauchsmessgeräte an den Heizkörpern oder einen Wärmemengenzähler)?
Dazu Baujahr des Hauses, irgendwelche Dämmmaßnahmen?
Habt ihr euch so wie sich der Gesetzgeber das vorstellt bei Anmietung der Wohnung auch für die Heizkosten/den Energieverbrauch interessiert und euch den Energieausweis zeigen lassen? oder die Gasrechnung bzw. die Heizkostenabrechnung des vorherigen Mieters?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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Und jetzt?

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