Hohe "Aufwandsentschädigung" ohne richtigen Vertrag und mit geringer Gegenleistung
Habe das schon im Bauforum gepostet, aber eventuell gehört das eher hierher, obwohl es eine Vertragsfrage im Zusammenhang mit einem Hausbau ist:
Eine Immoblien-GmbH vermittelt einem Bauherrn ein Bauprojekt (Bau einer Doppelhaushälfte). Der Bauherr kauft das Grundstück vom Eigentümer (das Grundstück hatte die Immobilien-GmbH beim Makler (Sparkasse) *reservieren* lassen). Der Hausbau erfolgt über einen renommierten Fertighausanbieter, mit dem vom Bauherrn ein Werkvertrag geschlossen wurde. Der Bauherr hat einen verbindlichen Reservierungsauftrag unterschrieben, in dem neben Grundstückskaufpreis, ungefährem Hauspreis (zwingend von dem Fertighausanbieter erstellen zu lassen) und Nebenkosten auch 9500 Euro für die *Projektierung* aufgelistet sind. Das ist alles, was schriftlich zwuschen dem Bauherrn und der Immobilien-GmbH festgehalten wurde.
Nun fragt der Bauherr die Immobilien-GmbH, welche Leistungen eigentlich in den 9500 Euro eingeschlossen sind und wie sie sich aufteilen. Er erhält folgende Antwort:
*Die Immobilien-GmbH übernimmt die Planungstätigkeit für die notwendige Abstimmung mit dem Architekten für die Eingabeplanung sowie die Betreuung der Abstimmung mit [dem Fertighausabieter], insbesondere die Beschaffung der Planungsunterlagen und skizzenhafte Darstellung der Vorentwürfe und Klärung in Art und Maß der zulässigen Bebauung.
Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt € 9.500,-- inkl. MwSt., zahlbar 10 Tage nach Abgabe des Bauantrages, jedenfalls vor Baubeginn. Der Pauschalbetrag ist im Gesamt-Kaufpreisangebot der Immobilien-GmbH unter der Position Baunebenkosten/Projektierung enthalten.*
Nun findet der Bauherr das ziemlich schwammig. Maximal hat die Immobilien-GmbH die Bauvoranfrage bei der Gemeinde gestellt, vermutlich war aber auch da das Fertighausunternehmen federführend. Bei der Planung und in der Abstimmung mit dem Architekten ist die Immobilien-GmbH überhaupt nicht in Erscheinung getreten, das hat der Bauherr selber mit dem Verkäufer des Fertighausanbieters und dem Architekten gemacht. Zudem hat sich das Grundstück gegenüber dem *Reservierungsauftrag* um gut 10% verteuert und die Kaufkonditionen haben sich verschlechtert, weil die *Immobilien-GmbH* von Eigentümer und Makler schlecht informiert wurde und nicht nachgehakt bzw. Konditionen abgesichert hat.
Unter diesen Umständen findet der Bauherr 9500 Euro sehr happig, vor allem weil beim Verkaufsgespräch unter *Projektierung* auch Dinge wie beispielsweise die Organisation des Aushubs in Aussicht gestellt wurden, von denen jetzt nicht mehr die Rede ist. Er will zwar nicht die Immobilientante leer ausgehen lassen, findet aber die *Aufwandsentschädigung* für sehr wenig Gegenleistung zu hoch.
Welche Möglichkeiten hat der Bauherr? Es existiert wie gesagt kein eigentlicher Vertrag.
von bear am 18.06.2008 10:15
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