Hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten rechtfertigen nicht immer Kündigung

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Sachverhalt

Die Kündigung wegen einer lanwierigen oder zahlreichen einzelnen Erkrankungen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat selbst für einen drastischen Fall bestätigt, dass auch ungewöhnlich häufige Krankheitsfehlzeiten nicht immer eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Eine chronisch erkrankte Arbeitnehmerin fehlte über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren krankheitsbedingt jedes Jahr mehr als 50 Arbeitstage, häufig sogar mehr als 100 Arbeitstage. Dann nahm sie an einer zweimonatigen Reha-Massnahme teil. Nur wenige Monate nach Abschluss der Maßnahme wurde ihr gekündigt – wegen ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten!

Luis Fernando Ureta
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Die Arbeitnehmerin klagte erfolgreich gegen die Kündigung. Sei verwies darauf, dass ihr Gesundheitszustand sich seit der Reha stark gebessert habe und zukünftig nur mit normalen Fehlzeiten zu rechnen sei.

Entscheidungsgründe

Das Gericht gab der Klage statt. Vorliegend fehlte es an einer negativen Zukunftsprognose. Der Arbeitgeber hat sich – einfach gesagt – den falschen Kündigungszeitpunkt ausgesucht. Er hätte zunächst abwarten müssen, wie sich der Zustand der Mitarbeiterin nach der Reha entwickelt oder ggf. frühzeitig vor der Reha kündigen müssen. Zudem hatte hier ein ärztliches Gutachten der Arbeitnehmerin eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes attestiert und in den neun Monaten nach der Reha hatte sie nur einmal wegen einer Grippe gefehlt.

LAG Berlin v. 25.01.2007

Praxistipp

Die Entscheidung des LAG ist nicht zu beanstanden und entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien. Entscheidend ist danach die Zukunftsprognose hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Fehlzeiten.Hierfür ist die Vergangenheit ein Indiz, aber nicht das alleinige Kriterium. Klar ist aber auch: Es ist möglich, wegen einer Krankheit zu kündigen. Die Hürden sind aber aus Sicht des Arbeitgebers sehr hoch. Davon zu unterscheiden ist die Kündigung während einer Krankheit. Dies ist problemlos möglich, da die Kündigung nicht den Grund der Kündigung darstellt.


Hemmingen, den 27.03.2007
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta

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