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Hohe Krankheitszeiten und Sozialauswahl

Von 5.6.2007 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 3675 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Krankheitszeit, Krankheit, Sozialauswahl

§ 1 Abs. 3, S.2 KSchG

Der Arbeitgeber kann sich im Rahmen der im Kündigungsverfahren nach § 1 Abs.3, S. 2 KSchG erforderlichen Sozialauswahl nicht allein auf besonders hohe Krankheitszeiten des Arbeitnehmers berufen.

(BAG, Urteil vom 31.05.2007, Az. 2 AZR 306/06)

Sachverhalt:

Der Arbeitgeber beschäftigte seit langer Zeit eine 50 % schwerbeschädigte Arbeitnehmerin unter anderem in der betriebsinternen Wäscherei eines Krankenhauses. Diese Tätigkeit wollte der Arbeitgeber auf ein Drittunternehmen auslagern. Das Integrationsamt stimmte der betriebsbedingten Kündigung zu. Zur Begründung wurde lediglich auf die krankheitsbedingten Fehlzeiten verwiesen. Die anderen Sozialauswahlkriterien ließ der Arbeitgeber unberücksichtigt.

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