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Hohe Haftstrafen in Schweriner Prozess um Tod eines Obdachlosen

AFP VOM 27.6.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 2653 Aufrufe
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Obdachloser, Mord, Raub

- Angeklagte prügelten 52-jähriges Opfer zu Tode

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Wismar hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch hohe Haftstrafen verhängt. Wegen Mordes wurden ein 22-jähriger Angeklagter zu lebenslänglich und ein 20-Jähriger zu sechseinhalb Jahre Jugendhaft verurteilt. Drei weitere junge Männer im Alter zwischen von 21 bis 23 Jahren erhielten wegen Totschlags vier Jahre und drei Monate, sechs Jahre sowie sechs Jahre und neun Monate Gefängnis. Alle Angeklagte wurden zusätzlich des versuchten Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Die Männer hatten Anfang Juli vergangenen Jahres in einem Abrisshaus in Wismar ihr 52 Jahre altes Opfer derart geprügelt und getreten, dass es seinen schweren Verletzungen erlag. Einer der Anwälte kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslang beantragt. Die Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen oder im Höchstfall acht Jahre Haft wegen Totschlags. Die fünf Bauarbeiter hatten in der Nacht zum 9. Juli 2000 in dem Abrisshaus in Wismar ihr Opfer erst um Geld angegangen und dann aus Wut über dessen Mittellosigkeit geschlagen und getreten. Nachdem sie den Obdachlosen zunächst liegen gelassen hatten, kehrten sie später zurück. Dabei gaben sie sich dem Gericht zufolge gegenüber dem Obdachlosen, der sie offenbar nicht wiedererkannte, als Polizisten aus. Als dieser daraufhin behauptete, er sei gerade um 2000 Mark beraubt worden, traktierten ihn drei der Täter derart, dass der Mann daran starb. Dass die jungen Männer wegen der Lüge erneut auf ihr Opfer einschlugen, wertete das Gricht als niederen Beweggrund.

Auf dem nächtlichen Heimweg schlugen die fünf einen weiteren, bis heute unbekannt gebliebenen Mann zusammen. "Wer nicht schlug, tat jedenfalls sehenden Auges nichts, um das Unheil zu verhindern", sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn. Eine rechte Gesinnung, wie von der Staatsanwaltschaft unterstellt, sei aber kein Motiv gewesen. Dies hatten die Angeklagten, die bei ihrer Festnahme fünf Tage nach der Tat Skinhead-Frisuren trugen, im Prozess ebenfalls bestritten. Ihre Skinhead-Frisuren begründeten sie damit, dass so der Bauschmutz nach der Arbeit besser herauszuwaschen gewesen sei.

In Mecklenburg-Vorpommern kamen im vergangenen Jahr insgesamt vier Obdachlose meist durch jugendliche Täter gewaltsam zu Tode. In den drei anderen Fällen verhängten die Gerichte bereits hohe Haftstrafen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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