Im Prozess um den Hungertod von Lea-Sophie aus Schwerin hat das dortige Landgericht hohe Haftstrafen gegen die Eltern verhängt. Die 24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater wurden zu je elf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht befand sie des Mordes durch Unterlassen sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig. Die Eltern hatten ihre fünfjährige Tochter so sehr vernachlässigt, dass sie im November 2007 starb. Bei seinem Tod wog das Mädchen nur 7,4 Kilo. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht allerdings hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die für beide Angeklagte Freiheitsstrafen von 13 Jahren verlangt hatte. Die Verteidiger wiederum hatten beantragt, die Strafe auf jeweils acht Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen zu begrenzen.
Nach Ansicht der Schweriner Schwurgerichtskammer wollten Nicole G. und Stefan T. den Tod ihrer Tochter zwar nicht, nahmen ihn jedoch aus niederen Beweggründen billigend in Kauf. Sie konnten demnach nicht damit umgehen, dass Lea-Sophie sich seit der Geburt ihres Bruders Justin Ende September 2007 weigerte zu essen. Als die Angeklagten etwa zwei Wochen vor dem Tod des Mädchens erkannt hätten, dass Lea-Sophie sterben könnte, hätten sie dennoch aus Angst und Scham keine Hilfe geholt. Die Eltern hätten ein "moralisches Grundgesetz" gebrochen und das eigene Kind "verantwortungslos und hilflos dem Hungertod überlassen", sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel.
Die Kammer attestierte beiden Eltern zwar Persönlichkeitsstörungen und ein schwieriges familiäres Umfeld, in dem sie aufwuchsen. Dadurch hätten sie sich immer weiter von der Außenwelt abgekapselt. Die Richter berücksichtigten allerdings, dass Nicole G. und Stefan T. ihrer Tochter kein Essen verweigert hätten, wie es in ähnlichen Fällen von Kindstötungen in Deutschland in den vergangenen Jahren vorgekommen war.
Nach dem Tod von Lea-Sophie war auch das Schweriner Jugendamt in die Kritik geraten, weil der Großvater des Mädchens rund ein Jahr vor dem Tod seiner Enkelin mehrfach erfolglos dort vorstellig geworden war. Im April war dies Anlass für ein Bürgerbegehren, bei dem der Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) abgewählt wurde.
16. Juli 2008 - 17.14 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
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