Hohe Gasrechnung für eine Person wegen altem Gasheizofen?!

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461864-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Gasrechnung für eine Person wegen altem Gasheizofen?!

Hallo,

ich habe ein kleines bis größeres Problem.
Die Tage kam meine Strom und Gas Abrechnung. Strom war völlig ok jedoch Gas ziemlich heftig.
Die Beträge mögen sich vielleicht kleinlich anhören aber da ich alleine wohne ist es ziemlich viel Geld für mich.
Ich wohne in einer 65qm Wohnung mit 2 alten Gasheizöfen. Für diese gibt es nicht einmal mehr Ersatzteile laut Installateur.
Weiter ist ein alter Gasboiller im Bad. (Heizung im Bad nicht vorhanden)
Von den Öfen hatte ich seid ich dort wohne nur einen an.
Ich bin max. 2-3x in der Woche über Nacht zu hause somit ist eine Heizung auf 1-2 zum überschlagen und wenn ich zu hause bin steht sie dann auf 3.
Ich zahlte bisher 90€ für Gas und Strom und werde jetzt auf 110€ hoch gestuft.
Laut Rechnung habe ich 8530 kwH verbraucht. Die Sachbearbeiterin beim Energieversorger meinte das ist sehr viel für "meine Verhältnisse".
Meine Frage ist nun, kann ich den Vermieter in die Pflicht nehmen für eine neue Heizungsanlage?!
Das Ehepaar das unter mit wohnt hat bereits eine neue Gastherme und die Unterschiede sind erheblich!!

Weiterhin auf meine Frage, wenn der Vermieter was macht, kann er mir die Miete erhöhen und wenn ja wie viel darf er erhöhen?
Oder kann er mir einen Mietvertrag aufdrücken mit "Verpflichtung auf Mietjahre"?!

Ich würde mich auf Antwort freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb461864-30):
wenn der Vermieter was macht, kann er mir die Miete erhöhen


Voraussichtlich ja, da die Modernisierungskosten zur Energieeinsparung anfallen, Wohnwert erhöhen etc.. Mal die Nachbarn fragen, ob der Vermieter (derselbe?) das gemacht hat.

Zitat (von fb461864-30):
und wenn ja wie viel darf er erhöhen?


https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterhoehung/mieterhoehung-nach-modernisierung.aspx


Zitat (von fb461864-30):
Meine Frage ist nun, kann ich den Vermieter in die Pflicht nehmen für eine neue Heizungsanlage?!


Nein, denn diese war wohl schon bei der Anmietung vorhanden.

Zitat (von fb461864-30):
Für diese gibt es nicht einmal mehr Ersatzteile laut Installateur.


Vielleicht bringt ja ein Gespräch mit dem Vermieter etwas. Reparaturen und Wartung sind dann ja kaum noch möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"neue Heizungsanlage vom Vermieter" Wünschen kann man sich viel - aber wie schon gesagt: du hast mit Gas-Einzelöfen gemietet und auf die hast du Anspruch. Zu Verbesserungen/Modernisierungen ist der Vermieter berechtigt - aber nicht verpflichtet. Eine Verbesserung/Modernisierung berechtigt den Vermieter zu einer entsprechenden Mietpreiserhöhung.

Was die "Sachbearbeiterin" beim Energieversorger meint ist völlig irrelevant - oft sind das sehr sehr gut deutsch sprechende Leute, die in einem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzen ;)

"hoher Gasverbrauch - hohe Kosten"
Deine Schilderung besagt das Gegenteil ... wenn man davon ausgeht 8.530 kWh/Jahr
Denn bei deinem Text hast du das wichtigste vergessen:
Die 8.530 kWh hast du in welchem Zeitraum genau verbraucht?
Vergleichswerte beziehen sich immer auf 1 Jahr = 365 Tage
Was zahlst du nur für den Gasbezug in 1 Jahr?

Für ganz grobe Vergleiche
http://www.verivox.de/ratgeber/gasverbrauch-ermitteln-27765/
dort bei 50m² = 5.000kWh/Jahr bzw. 100m² = 12.000kWh/Jahr
wäre bei 65m² > 7.800 bis 10.400 kWh/Jahr = Mittelwert 9.100kWh/Jahr
Die von dir genannten 8.530 kWh sind klar weniger ...

Für Genaueres
http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/

"Das Ehepaar das unter mit wohnt hat bereits eine neue Gastherme und die Unterschiede sind erheblich!!"
Das kann auch schlicht daran liegen, dass das Ehepaar noch weniger heizt als du ...

Wenn du das Gas direkt beziehst, wäre eine realistische und ganz simple Möglichkeit zur Kosteneinsparung einfach mal die Preise zu vergleichen und ggf. von einem günstigeren Anbieter zu beziehen.
Wobei 110 Euro monatlich für Gas und Strom schon unterdurchschnittlich niedrig sind

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb461864-30):
Ich zahlte bisher 90€ für Gas und Strom und werde jetzt auf 110€ hoch gestuft.


Für Strom und Heizung ist das nicht zu viel.

Zitat (von fb461864-30):
Meine Frage ist nun, kann ich den Vermieter in die Pflicht nehmen für eine neue Heizungsanlage?!




Zitat (von fb461864-30):
Weiterhin auf meine Frage, wenn der Vermieter was macht, kann er mir die Miete erhöhen und wenn ja wie viel darf er erhöhen?


Er könnte die Miete wegen Modernisierung erhöhen. Angenommen die neue Heizungsanlage kostet 5.000 €, dann wären das Pi x Daumen etwa 45 € im Monat. Gas müßtest Du dann aber trotzdem noch extra zahlen.

Außerdem noch noch die Wartung der Therme und die Emissionsmessung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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