Hohe Anwaltskosten für 2 Briefe /wg. Erbschaft
Hallo,
ist eein wenig schwierig zu erklären. Folgendes ist eingetreten: ich habe einen Anwalt kontaktiert mit dem Hinweis, daß ich erst einmal ein Beratungsgespräch wünsche. Hierbei ging es um Verzicht auf den restl. Pflichtteil. In der Beratung ließ er schon durchblicken, daß, wenn die Gegenseite (Eltern) nicht mitziehen, kaum Aussicht auf Erfolg besteht. Meine Frage, was er mir empfehlen würde, beantwortetet er dahingehend, daß ich es versuchen soll. Ich habe ihn vor Unterzeichnung einer Vollmacht noch gefragt, welche Kosten in etwa da auf mich zukommen würden und er wich aus: es käme drauf an, wie leicht oder schwer der Fall wird. Also keine konkreten Angaben, aber die Höhe des Vorschuß konnte er sofort benennen.
Er schrieb also einen halbherzigen Brief an die Eltern, diese verweigerten jegliche Auskunft. Das teilte er mir dann schriftlich mit und kurz danach folgte noch ein Brief an die Gegenseite, daß ich einverstanden sei mit der gewünschten Regelung. Und es folgte eine Rechnung von über 2.100.-- Euro.
Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich dies so nicht akzeptiere, aber er besteht darauf. Meine Gründe waren u.a., daß er mir trotz Anfrage nicht einmal in etwa die Kosten genannt hat und seine Rechnung basiert auf den etwa-Wert einer Eogentumswohnung, für die er keinerlei Auftrag hatte.
Ich soll eine Verzichtserklärung für den Rest des Pflichtteils unterschreiben und dagegen sollte der Anwalt was unternehmen. zumindest abmildern. Bei der Differenz dürfte es sich um nicht mehr als max. 20.000,-- Euro und div. Sachwerte, die eigentlich nur für mich noch einen Wert hätten. Die Eigentumswohnung mit geschätztem Wert von ca. 100.000,-- war mir auf alle Fälle sicher, jetzt oder später - dafür hatte der anwalt keinen Auftrag und er muß ja nicht um etwas "kämpfen", das mir ohnehin schon ganz sicher ist. Es ging nur darum, daß die Eltern bereits jetzt alles verteilen mit Schenkungen und ich nur den Pflichtteil erhalten soll, spricht die Wohnung jetzt sofort und dann auf den Rest verzichte. Oder aber ich warte den Erbfall ab, bekomme die Wohnung und dann die Differenz auf den Pflichtteil, s.o.
Da ich krank bin und ggf. die Eltern mich noch überleben, wollte ich wenigstens jetzt die Wohnung nehmen, damit ich auch noch etwas davon habe - mit der Folge, daß ich dann auf jeglichen Rest verzichten müßte. Und genau um diesen Rest ist es gegangen, das sollte der Anwalt für mich abschwächen, diese Verzichtserklärung über den kleinen Rest. Weder die Eltern noch deren Anwalt wollten jedoch Auskunft über die Gesamtwerte/Gesamtvermögen erteilen und somit war dieser Auftrag gescheitert, mit blieb nur die Wahl, die Verzichtserklärung zu unterzeichnen oder abzuwarten, was dann im Erbfall noch übrig bleibt. Und in beiden Fällen hat die Wohnung so gut wie mir gehört und darum muß ich ja nun wirklich nicht mehr streiten.
Ich entschied mich für die Verzichtsklärung, da der Anwalt ja nichts erreichen konnte. Und ich teilte ihm auch mit, daß diese Rechnung nicht korrekt ist, da er für die Wohnung keinen Auftrag hatte und m.E. diese jetzt nicht als Streitwert angeben kann. Streitwert ist die Differenz auf die Wohnung, also das restliche Erbe. Aber er besteht auf seine Rechnung.
Kann er den Wert einer Wohnung als Streitwert angeben, wenn er dafür keinen Auftrag hatte? Ich streite doch nicht um etwas, das mir im Grunde ohnehin schon so gut wie gehört, das mir sicher ist!
Und da er auf meine Frage nach den Kosten mir keine Auskunft erteilte und auch später keine Summe nannte, fühle ich mich über den Tisch gezogen - er hat ja geraten, es zu versuchen.
Klar ist auf alle Fälle - und das habe ich ihm jetzt auch noch mitgeteilt - daß ich ihm kein Mandat erteilt hätte, wenn ich annhäernd die Kosten erfahren hätte, (weil ich mir das schlicht nicht leisten kann) und hätte es bei einer Rechtsberung belassen. Ich glaube, daß er wußte, daß die Sache wenig Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Eltern nicht mitmachen, aber er hat mir trotzdem dazu geraten.
Nachdem die Rechnung kam. kam auf das Schreiben vom Notar mit dem Verzichtserklärungs-Entwurf, und das der Anwalt mit seinem 2. Brief überhaupt noch gebeten hatte. Eine Kopie ging direkt an mich und eine an den Anwalt. Nack fast 1 Woche schrieb der Anwalt dann an mich und bot u.a. an, für mich da hinzufahren und für mich diese Unterschrift in Vollmacht zu tätigen. Jedoch hätte das die Kosten erneut in die Höhe getrieben. Das bietet er mir an, obwohl ich ihn in meinem Schreiben bezüglich der Rechnung noch gefragt hatte, ob das nun alle weiteren Tätigkeiten beinhaltet oder noch noch steigert.
Wie er mir jetzt mitgeteilt hat, wären die Kosten weiter gestiegen, diese Rechnung über 2.100 Euro waen sozusagen nur eine Zwischenrechnung, auf die er aber besteht. Jeder weitere Brief oder Anruft hätte das vermutlich in schwindelnde Höhe getrieben. Ich fühle mich ganz schön von ihm über den Tisch gezogen. Er ist nicht bereit, das nochmals zu überdenken bzw. zu überprüfen, besteht auf dem Steitwert von 100.000,-- obwohl die Wohnung nicht Gegenstand meines Auftrags war, nie war.
Wenn ich nicht umgehend zahle, dann würde er das Mandat niederlegen - was ohnehin in meinem Interesse lag, zumal ich mich selber mit dem Notar verständigt habe, mit ihm alles besprochen habe und die Voraberklärung längst urückgeschickt habe. Der Notar veranlaßt alles weitere und schickt mir die nötigen Papiere auch zu - und dafür brauche ich nun wirklich keinen Anwalt, zumindest keinen, der solchen horrenden Preise verlangt.
Wie kann ich mich dagegen wehren, was kann ich machen und muß ich mir das gefallen lassen. Wie soll man da einem Anwalt noch vertrauen können, wenn der mit einem dermaßen umgeht (siehe Kostenanfrage usw.)
Für eine aussagekräftige, hilfreiche Anwort wär ich sehr dankbar, zumal ich mir so einen Anwalt nie hätte leisten können, geschweige dann geleistet hätte bei vorheriger Bekanntgabe der Kosten, auch in "rtwa" hätte mich vermutlich schon abgehalten.
Vielen Dank!
von Windrosen am 04.05.2010 09:30
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