Hofeinfahrt mit Zaun einfrieden

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
user44838
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hofeinfahrt mit Zaun einfrieden

Wir haben uns ein EFH mit kleinem Grundstück gekauft.
Das Grundstück ist von allen Seiten mit massiven Mauern umbaut - lediglich die Einfahrt auf unser Grundstück ist nicht eingezäunt.

Der bisherige Eigentümer teilte uns mit dass der Nachbar damals direkt auf die Grenze seine Scheune gebaut hatte - das Dach der Scheune ragt in unser Grundstück rein.
Das soll für mich auch nicht weiter problematisch sein, bzw. stört es mich nicht.
Allerdings würde mich die rechtslage interessieren was passiert wenn von dieser Scheune Schneelawinen in meine Einfahrt stürzen, oder Eiszapfen bzw. ganze Dachziegel bei Sturm mein in der Einfahrt abgestellten PKW beschädigen.

Der Hauptgrund meiner Anfrage ist aber die Absicht unsere Einfahrt auf halber Höhe mit einem Zaun einzufrieden.
Wir möchten verhindern dass unsere Kinder unbemerkt vom Grundstück verschwinden können - außerdem wollen wir fremden keinen Einblick auf unsere Terrasse gewähren!
Es ist also schlicht dem Sicherheitsgedanken geschuldet!

Der bisherige Eigentümer meinte dass der Nachbar sehr stur sei und die Errichtung eines Zaunes verweigern würde.
Da der Zaun aber auf meinem Grundstück errichtet wird sehe ich hier keinerlei Mitspracherecht des Nachbarn!
Er argumentiert dass er seine Glassteine (Lichteinlass zur Scheune) in der Hauswand reinigen möchte und das zu jeder Tag- und Nachtzeit - daher will er uneingeschränktes Wegerecht zu unserem Grundstück haben.
Es gibt im Grundbuch keinerlei Wege-/Nutzungsrechte für den Nachbarn auf unserem Grundstück.

Ich argumentiere, dass eine Reinigung nach vorheriger Absprache möglich sei, wenn ich bzw. meine Frau anwesend sind und der Zugang zur Wand ermöglicht werden würde (Hammer/Leiterrecht).
Das reicht dem Nachbarn scheinbar nicht aus.
Er Verweigert uns auch den Zaun an "seiner" Hauswand zur Scheune zu befestigen, ein Pfosten würde seiner Meinung nach das Fundament beschädigen.
Da die Mauer aber direkt auf der Grenze gebaut wurde sehe ich es nicht ein dass ich keinen Pfosten in den Boden betonieren darf - immerhin ist es mein Grundstück!

Wie ist hier die rechtliche Lage?
Eine großen Rechtsstreit will ich nicht vom "Zaun" brechen ;)

Ich habe mal eine Skizze von den Grundstücksverhältnissen erstellt, der Zaun ist hier bereits eingezeichnet.
Übersichtsskizze (hier klicken)

-- Editier von user44838 am 11.06.2017 15:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von user44838):
Da der Zaun aber auf meinem Grundstück errichtet wird sehe ich hier keinerlei Mitspracherecht des Nachbarn!

Tja, das hat er aber nun mal in den meisten Regionen

Als erstes sollte man mal in Erfahrung bringen welche Art der Einzäunung auf eurem Grundstück überhaupt erlaubt ist (Bebauungsplan, örtlich gültige Bausatzungen, ...). Oft ist das ein Maschendrahtzaun mit 1,20m Höhe.



Zitat (von user44838):
Er Verweigert uns auch den Zaun an "seiner" Hauswand zur Scheune zu befestigen,

Sein gutes Recht.



Zitat (von user44838):
ein Pfosten würde seiner Meinung nach das Fundament beschädigen.

Wenn das ein Laie macht nicht fachgerecht, wäre das durchaus möglich.



Zitat (von user44838):
Wir möchten verhindern dass unsere Kinder unbemerkt vom Grundstück verschwinden können - außerdem wollen wir fremden keinen Einblick auf unsere Terrasse gewähren!
Es ist also schlicht dem Sicherheitsgedanken geschuldet!

Witzige Argumentation - nur leider nutzlos.
Wenn die Kinder unbemerkt vom Grundstück verschwinden wollen, dann machen die das Tor auf und sind weg.
Und die Errichtung eines Sichtschutzes hat nun rein gar nichts mit Sicherheit zu tun.



Zitat (von user44838):
Er argumentiert dass er seine Glassteine (Lichteinlass zur Scheune) in der Hauswand reinigen möchte und das zu jeder Tag- und Nachtzeit - daher will er uneingeschränktes Wegerecht zu unserem Grundstück haben.

Tja, und ich will einen Porsche haben...

Was will er denn dafür zahlen das er uneingeschränktes Wegerecht zu eurem Grundstück bekommt?
Würdet ihr ihm das überhaupt verkaufen?

Ansonsten wird er sich mit dem Hammerschlag und Leiterrecht begnügen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Der vorhergehenden Antwort kann ich mich nicht vollständig anschließen.
Wenn du auf deinem eigenen Grundstück einen Zaun errichten willst, musst du dafür wohl alle möglichen örtlichen (Gemeinde) und höheren (Bundesland, BGB) Vorschriften einhalten - solange die Gemeinde aber keine Einzäunung verbietet, hat dein Nachbar da gar nichts zu melden (§903 BGB ).
Bei der derzeitigen Situation solltest du vielleicht etwas Geld investieren und dein Grundstück mal genau vermessen lassen: ist die Garagenwand eine Grenzmauer, die auch auf deinem Grundstück steht oder steht sie wirklich ganz beim Nachbarn? Nur eine Auskunft des vorherigen Eigentümers - das ist bei so einem Nachbarn zu wenig.
Je nach genauer Lage musst du dann entweder einen eigenen Zaunpfosten für deine Befriedung neben die Garage (auf deinem eigenen Grundstück) setzen oder den Nachbarn zu einer rechtsverbindlichen Aussage auffordern: ob er seine Garagenmauer als Grenzmauer im Sinne des §921 BGB zu verstehen ist (dann steht dir die Mitbenutzung zu) oder ob das einen Überbau deines Grundstücks darstellt.
Das kannst du aber erst, wenn du weißt, wie die Grenzsituation genau ist.

Weitere spannende Frage: Wie alt ist das Gebäude denn eigentlich und gibt es dafür eine Baugenehmigung? Das kann man eventuell auch mal bei der Gemeinde in Erfahrung bringen. Je nach Bauordnung der Gemeinde könntet du ja vielleicht auch die zulässige Idee bekommen, dort einen Carport zu errichten mit einer festen Wand, die die Glasbausteine des Nachbarn sowieso so verdeckt, dass er sie gar nicht mehr putzen muss.

Auf jeden fall kannst du den Nachbarn bis auf das Hammerschlagsrecht von der Benutzung deines Grundstücks ausschließen. Und wenn die Scheune ein Schwarzbau oder unrechtmäßig sein sollte, kannst du die Entfernung verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

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