Hörnlein&Feyler Problem mit Rechnungen

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Hörnlein&Feyler Problem mit Rechnungen

Hallo
Etwas komplizierter Fall hoffe ich kann es verständlich beschreiben .
Ich hatte 2 Verträge bei 1&1 die Rechtzeitig gekündigt worden sind.Laut 1&1 war dies nicht der Fall und man wollte Geld für Hardware und Restlaufzeit des Vertrages.

Dies habe ich wiedersprochen .Kurze Zeit später kam ein Schreiben von BID mit den Kosten von 1&1 so wie Ihren Auslagen.Darauf habe ich auch wiedersprochen .Nach ca 2 Monaten kam dann ein Schreiben von Hörnlein&Feyler Rechtsanwälten .Dort war zu erlesen das man 1x 412 Euro für Hardware haben wollte und 621 Euro für weitere Vertragsstrafen.Dazu kam das einige Nebenkosten angefallen sind wie Inkasso Kosten Brief Zustellung usw usw .

Ich habe dagegen wiedersprochen und auch begründet wieso .Man schrieb sollte ich es nicht innerhalb 14 Tagen zahlen geht es an das Gericht.Kurze Zeit später bekam ich ein Brief vom Zuständigem Gerichtsvollzieher man hat versucht mich 2x aufzusuchen war aber 2x an der falschen Adresse.Da man mich da ja nicht finden konnte gingen Haftbefehle raus.Habe dann dort beim Gerichtsvollzieher ein Termin gemacht und habe die Eidenstaatliche abgegeben.

Das Hörnlein&Feyler mich aber permanent weiter genervt hat ,habe ich irgendwann einen Rechtsanwalt aufgesucht um zu schauen was ich machen kann.Er hat sich die Schreiben angesehen und sagte A) wenn ich nicht kann brauch ich nicht zahlen da ich ja unter Eid gesagt habe das es nicht möglich ist .Zweitens seien einige Kosten drinnen die nicht sein dürfen.Und drittens was mein Haupt Thema nun ist wurde Haftbefehl gemacht oder sagen wir Gerichtsvollzieher eingeschaltet auf eine Summe von 1) 412 Euro und 2) 621 Euro .Gefordert wird mitlerweile einiges mehr durch weitere Ausgaben und Zinsen .

Da ich meine Ruhe haben wollte fragte ich wie ich es am besten tilgen kann.Er sagte mir ich soll fragen wegen Raten aber bei jeder Überweisung angeben die Rate bezieht sich auf die Hauptforderung von xy .Die Restlichen Kosten soll ich nicht zahlen .

Nun ist es so das der besagte Rechtsanwalt verzogen ist .Ich habe mitlerweile die beiden Summen die hier genannt worden bezahlt per Raten und habe immer bei geschrieben bezieht sich auf die Hauptforderung von xy .Nun habe ich bei Hörnlein&Feyler angerufen und musste erstaunt hören das jeweils noch ca 1)293 Euro und 2) 520 Euro offen sind da man weitere Kosten zu gerechnet hat wie Säumnungszinsen usw .

Wie muss ich mich nun bitte verhalten .Denn wie schon gesagt wurde durch Gerichtsvollzieher 2 Akten angegeben mit je einer Hauptsumme die ich bezahlt habe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Da ist so einiges schon verkehrt gelaufen und dein Anwalt hat dir anscheinend auch nicht gesagt was da wirklich läuft.

Zitat:
Kurze Zeit später bekam ich ein Brief vom Zuständigem Gerichtsvollzieher man hat versucht mich 2x aufzusuchen war aber 2x an der falschen Adresse.

Dann hast du entweder dem Mahnbescheid nicht widersprochen oder es kam zu einem Versäumnisurteil.

Zitat:
Da ich meine Ruhe haben wollte fragte ich wie ich es am besten tilgen kann.Er sagte mir ich soll fragen wegen Raten aber bei jeder Überweisung angeben die Rate bezieht sich auf die Hauptforderung von xy .Die Restlichen Kosten soll ich nicht zahlen .

Naja die RA haben einen rechtskräftigen Titel gegen dich. D.h. du musst mindestens alles was auf dem Titel steht bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Bei unserem Telefongespräch haben Sie behauptet, dass trotz meiner Zahlungen noch über 700€ offen wären. Ich fordere Sie auf, mir binnen 14 Tagen zu den Aktenzeichen A und B eine vollständige und ausführliche Forderungsaufstellung vorzulegen. Diese werde ich prüfen lassen und komme dann auf Sie zurück."

Sobald du die Forderungsaufstellung hast, scanne sie mal ein (Aktenzeichen und personenbezogene Daten bitte entfernen mit einem Grafikprogramm) und dann verlinke sie hier. Wir können dann mal schauen, ob es bezahlt ist und was dein Anwalt eventuell gemeint haben kann.

-- Editiert von mepeisen am 17.07.2017 17:05

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):

Naja die RA haben einen rechtskräftigen Titel gegen dich. D.h. du musst mindestens alles was auf dem Titel steht bezahlen.

Genau das meinte ich .Laut diesem Betrag aus dem Titel der an den Gerichtsvollzieher gegangen ist,wurde dieser haftbefehl gemacht.Also auf die Summe.
Wenn ich diese dann nicht zahle Haftbefehl .Die dort genannte Summe habe ich bezahlt zu beiden Akten .Nun ist aber angeblich immer noch was offen.

Ich werde die Aufstellung mal hochladen hier .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weitere Zinsen dürften aufgelaufen sein. Aber das darf nicht so viel sein. Wie gesagt: Sobald du deren Aufstellung hast, melde dich nochmal.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe heute einen Brief erhalten aus dem ergeht das es keine weiteren Aufstellungen geben wird.Ich solle den letzten Aufstellungsbescheid nehmen und diesen begleichen .Auch nicht wirklich eine nette Art oder

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Hast du denn aus früherer Korrespondenz noch eine ältere Aufstellung? Dann stell doch die mal hier ein, damit wir uns die anschauen können. Wenn du nicht weißt, wovon die reden, stell doch bitte dieses Schreiben anonymisiert hier ein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ist denn im "letzten Aufstellungsbescheid" so etwas wie ein Kontoauszug drin? Also eine ausführliche Aufstellung?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen