Höherqualifizierte

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Leginy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Höherqualifizierte

Hallo,
nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:

Person X arbeitet mit abgeschlossener Ausbildung auf einer seiner Qualifikation entsprechenden Stelle in Firma Y.
Dann entschließt sich Person X dazu, berufsbegleitend an einer Abendschule eine zweite Ausbildung abzuschließen.
Hierzu erteilt die Firma Y ihr Einverständnis.

Person X schließt die 2. Ausbildung erfolgreich ab.
Die Firma Y steht nun vor dem Problem, dass Person X mit dem erfolgreichen Abschluss der 2. Ausbildung gleichzeitig eine Höherqualifikation hat. Vielleicht vergleichbar mit dem Ablegen einer Meisterprüfung.

Firma Y hat zwar Stellen die dieser Höherqualifikation - also der höheren Berufsausbildung - entsprechen, diese Stellen sind jedoch bereits die ganze Zeit schon besetzt gewesen. In absehbarer Zeit wird auch keine adäquate Stelle frei.

Nun zu den Fragen:
1. Darf Firma Y die Person X trotz Höherqualifikation auf der Stelle für die mindere Qualifikation einfach weiterbeschäftigen? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

2. Kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht, da keine entsprechende Stelle verfügbar ist, obwohl die vorherige Stelle mit einem neuen AN besetzt werden müsste (der dann ja aber eine mindere Qualifikation hätte)? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Über eure/Ihre Sichtweisen, Hinweise etc. wäre ich dankbar.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

1. Ja, natürlich, welches Gesetz sollte denn dagegen sprechen? (ich habe auch schon als Meister auf einer Techniker-Stelle gearbeitet, zum entsprechend niedrigen Gehalt natürlich)

2. Ich denke nicht, wieso auch? Die Stelle ist doch da.

Natürlich wird X nur sein vorheriges Gehalt beziehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Fragestellung beinhaltet einen Denkfehler: Dass man nicht unterhalb seiner Qualifikationsstufe beschäftigt werden dürfte, oder entsprechend der Q bezahlt werden müsste. Schön wär's, vielleicht.
Im ÖD ist die Eingruppierung maßgeblich, in der sog. freien Wirtschaft geht mehr über Aushandeln der Vergütung, für die allermeisten aber auch bloß nach Tarif.
Ich kenne promovierte Chemikerinnen, die in der Verwaltung arbeiten, studierte Philosophen, die Taxi fahren oder im Nachtdienst als Pförtner tätig sind.
Und wenn du nach den rechtlichen Grundlagen fragst: Zu zahlen ist danach, wie die Planstelle nach Tarif oder anderen Quellen bewertet ist.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leginy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten, die mir meinen Denkfehler deutlich machten.
Eure/Ihre Erklärungen klingen logisch.

3x Hilfreiche Antwort

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