Höhe kalter Betriebskosten

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thomas1973123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe kalter Betriebskosten

Hallo,
nach Auszug aus meiner alten Wohnung habe ich nun vom ehemaligen Vermieter eine "Nebenkostenabrechnung" in Höhe mehrerer hundert Euro erhalten. Es handelt sich dabei lediglich um die "kalten Betriebskosten". Strom und Wärme hatte ich selbst bezahlt. Der Betriesbkostenspiegel NRW gibt einen Betrag von 2,26 pro Quadratmeter an. Meine ehemalige Wohnung hat ca. 50 qm. Allerdings gab es in dem Haus weder Hauswart, Aufzug, noch durch den Vermieter organisierte Reinigung, sodass der von mir selbst berechnete Betrag deutlich geringer ausfällt (ca. 720 Euro) als der nun geforderte (für das Jahr 2016 insgesamt ca. 1100 Euro).

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungswerte bzgl. der pro Jahr fälligen kalten Betriebskosten im Raum NRW und für Erfahrungen oder Tipps bzgl. einer sinnvollen Vorgehensweise bei zu hoch angesetzten kalten Betriebskosten.

Danke und viele Grüße
Thomas

-- Editier von Thomas1973123 am 15.05.2017 14:24

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Thomas1973123):
Der Betriesbkostenspiegel NRW gibt einen Betrag von 2,26 pro Quadratmeter an


Das ist ein Durchschnittswert. Die tatsächlichen BK können niedriger, aber auch höher sein.

Zu den sog. kalten Betriebskosten gehören u. a. auch die Kosten für Frisch- und Abwasser, sowie die Kosten der Müllentsorgung. Das die u. U. stark abweichen können dürfte wohl einleuchten.

Welche Kostenarten genau sind es denn die deiner Meinung nach zu hoch sind?

Zitat (von Thomas1973123):
sodass der von mir selbst berechnete Betrag deutlich geringer ausfällt


Wie hast Du das berechnet?

Wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen insgesamt bzw. für die sog. kalten BK?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Die Werte anderer Mieter irgendwo in Deutschland helfen dir keinen Schritt weiter. Nur eine Prüfung deiner Abrechnung und dem, was im Mietvertrag vereinbart war, kann dir hier helfen. Mache ein Foto oder Scan von der Abrechnung und dem Mietvertrag mit der Auflistung der anfallenden Betriebskosten, dann könnte man darüber diskutieren, was möglicherweise falsch läuft.

Und wichtig, gib auch an, welche Vorauszahlungen du geleistet hast.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomas1973123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten! Habe die genaue Auflistung leider nicht parat. Werde die ggf. nochmal hier hochladen. Ich habe lediglich 50 Euro/Monat BK Vorauszahlung geleistet. Nach weiterer Recherche auch hier im Forum denke ich, dass die Kostenforderung möglicherweise doch gar nicht so unrealistisch ist. Allerdings hätte dann der Vermieter einen viel zu geringen Vorschuss gefordert. Aber ok, dann wäre der Ärger jetzt wahrscheinlich meiner eigenen Gutgläubigkeit meinem Vermieter ggü geschuldet.

Danke nochmal.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Thomas1973123):
Allerdings hätte dann der Vermieter einen viel zu geringen Vorschuss gefordert.


Kann sein. Steht ihm aber frei. Er hätte auch auf sämtliche Vorauszahlungen verzichten können.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Thomas1973123):
Tipps bzgl. einer sinnvollen Vorgehensweise bei zu hoch angesetzten kalten Betriebskosten.

Wenn dem Mieter die Kosten zu hoch erscheine, dann empfiehlt es sich als erstes, die vertraglich vereinbarten Postitionen mit denen in der Abrechnung abzugleichen.
Als zweites sollte man dann mal Einsicht in die Belege nehmen und die am besten kopieren um dann später in Ruhe die Posten auszuwerten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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