Höchstbietender will Artikel (PKW) nicht bezahlen

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Höchstbietender will Artikel (PKW) nicht bezahlen

Hallo zusammen,

nach über 10 Jahren eBay Erfahrung bin ich jetzt zum ersten mal böse auf die Nase geflogen. Zum Sachverhalt. Ich habe aus einer Laune heraus einen Saab 900 Turbo im letzten Schwedenurlaub gekauft und auf eigener Achse überführt. Soweit so gut. Zuhause wollte ich ihn dann eigentlich wieder instantsetzen lassen, was sich dann aber als unrentabel für mich herausgestellt hat. Was also tun? Na bei eBay für eine schmale Mark anbieten!

Hier die Originalartikelbeschreibung:

"Zum Verkauf steht ein Saab 900 Turbo, den ich im letzten Schwedenurlaub aus einer Laune heraus gekauft habe und von dort aus auf eigener Achse überführt habe (> 1200km in 2 Tagen).

Ich wollte den Turboschweden eigentlich selber wieder fit machen / machen lassen, aber mir fehlt das passende Werkzeug und derzeit leider auch das Geld / die Zeit.

Der Wagen hat an einigen kleinere Baustellen, aber mit Abstand das schlimmste wird aber wohl der Achsentunnel vorne rechts sein. Dieser wurde mal geschweißt, aber nicht sonderlich schön.

Die Vorzüge des Wagens:

- Neue Innenausstattung in rot Velours (fast makellos!)

- Rostfreie Türen (!!!). Diese wurden auch vor geraumer Zeit ausgetauscht.

- Motorhaube und Kofferraum sehen auch sehr gut aus.

- Schöne Saab Alus

- Der Motor klappert (Die Ventile müssen vermutlich eingestellt werden), startet aber ohne Probleme und hängt gut am Gas.

Der Wagen ist immerhin 30 Jahre alt, was man dem Turbokick aber nicht anmerkt und mit seinen 145 PS lässt er sich auch recht sportlich bewegen.

Ich möchte hier auch nichts schön schreiben, bitte schaut Euch die Fotos an und kommt vorbei, falls Ihr Interesse habt. Ich habe unter der Woche immer ab 15 Uhr Zeit und am Wochenende ganztägig. Der Saab steht derzeit trocken in einer Halle in 41812 Erkelenz / NRW (nahe der niederländischen Grenze). Ich bin jederzeit unter meiner Mobilnummer 01731542937 zu erreichen oder über meine e-Mail Adresse.

Der Wagen wird ab 1000 Euro angeboten. Bitte seht von unsinnigen Preisvorschlägen ab, diese werden ignoriert. Achtung! Alle oben genannten Angaben ohne Gewähr. Aufgrund des Zustandes und des Alters des Fahrzeuges wird der Saab ausdrücklich als Schrottfahrzeug bzw. Ersatzteilträger verkauft! Daher gilt auch keine Gewährleistung oder Garantie. Eine Möglichkeit der Rückgabe besteht nicht."

Ende vom Lied, der Höchstbietende sagt "ich hätte schwerwiegende Mängel verschwiegen", "den kaufe ich nicht!!!". Ich habe den Wagen ausdrücklich als Schrottfahrzeug / Ersatzteilträger definiert! Und was erwartet der Mann bei einem "Oldtimer" für 1000 Euro, den er sich vor Gebotsabgabe nicht mal angeschaut hat oder weitere Artikelbilder angefordert hat??? Ich kann so ein Verhalten nicht verstehen. Ja, der Wagen hat massiv Rost und Durchrostungen, aber ich habe nichts verschweigen wollen und habe ausdrücklich darum gebeten, sich den Wagen anzuschauen!

Was kann ich nun tun? Eine Rechtsberatung würde mich 200 Euro Netto kosten, was 1/5 des Streitwertes entspricht. Die Möglichkeit scheidet also fast aus. Hat hier jemand einen Rat für mich? Ich bin für jede Hilfe dankbar, vor allem für Vorlagen für einen Mahnbrief an den Käufer!

Vielen Dank vorab ab und mit besten Grüßen,

Simon

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
der Höchstbietende sagt "ich hätte schwerwiegende Mängel verschwiegen", "den kaufe ich nicht!!!"


Das verstehe ich nicht. Du meinst bei Abholung vor Ort? Wie will er sonst Mängel gesehen haben, die nicht in der Auktionsbeschreibung standen?

Zitat:
Ja, der Wagen hat massiv Rost und Durchrostungen, aber ich habe nichts verschweigen wollen


Warum steht davon dann kein Wort in der Artikelbeschreibung? In dem Fall wäre ich an deiner Stelle froh, daß der K nicht noch größeren Ärger macht und etwa Schadensersatz fordert.

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat:
"ich hätte schwerwiegende Mängel verschwiegen"

Welche denn im Detail?

Zitat:
Und was erwartet der Mann bei einem "Oldtimer" für 1000 Euro, den er sich vor Gebotsabgabe nicht mal angeschaut hat oder weitere Artikelbilder angefordert hat?

Muss er auch nicht. Deine Beschreibung hat vollständig zu sein.

Zitat:
Alle oben genannten Angaben ohne Gewähr

Es gibt echt noch Leute, die meinen, mit sowas die Haftung für eine fehlerhafte Beschreibung einschränken zu können? Auf der einen Seite den Artikel zu beschreiben und auf der anderen seite "ohne Gewähr" zu schreiben, ist widersprüchlich. Und das geht in aller Regel zu Lasten desjenigen, der das so verfasst hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Das verstehe ich nicht. Du meinst bei Abholung vor Ort? Wie will er sonst Mängel gesehen haben, die nicht in der Auktionsbeschreibung standen?


1. Ja, vor Ort (nach seiner Gebotsabgabe und nach dem Auktionsende) hat der gute Mann sich dann die Mühe gemacht und den Wagen genauestens inspiziert.

Zitat:
Warum steht davon dann kein Wort in der Artikelbeschreibung? In dem Fall wäre ich an deiner Stelle froh, daß der K nicht noch größeren Ärger macht und etwa Schadensersatz fordert.


1. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, sich den Wagen anzuschauen!
2. Ich bin kein Fachmann (Kein Kfz Mechaniker, kein Schweißfachmann, kein Sachverständiger oder sonst etwas in der Richtung). Es handelt sich um einen Verkauf "von Privat an Privat" und ich habe alle Angaben zum Artikel gemacht, die ich eben definitiv machen konnte.
3. Bitte, nochmal und ganz wichtig! Ich habe einfach gesagt "keine Ahnung von Automobiltechnik" und habe den Wagen daher ausdrücklich (!!!) als "Schrottfahrzeug bzw. Ersatzteilträger" angeboten. Sagt diese Formulierung auch nur im Geringfügigsten aus, das es sich bei dem Wagen um ein verkehrstüchtiges Fahrzeug handelt???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Zitat:"ich hätte schwerwiegende Mängel verschwiegen"
Welche denn im Detail?


Schwerwiegende Durchrostungen im Schweller und einen undichten Abgaskrümmer.

Zitat:
Zitat:Und was erwartet der Mann bei einem "Oldtimer" für 1000 Euro, den er sich vor Gebotsabgabe nicht mal angeschaut hat oder weitere Artikelbilder angefordert hat?
Muss er auch nicht. Deine Beschreibung hat vollständig zu sein.


Für diese Aussage bei dem vorliegenden Sachverhalt habe ich kein Verständnis. Ich würde es aber gerne verstehen? Also, wie sollte dann bitte eine vollständige Beschreibung eines 30 Jahren alten Wagens, der (laut Tacho) 257000 km gelaufen hat und aus einen EU Mitgliedsland von einem Laien überführt wurde bitte aussehen? Muss eine Beule mit leichtem Flugrost genau so erwähnen, wie einen Fehlenden Motor? Wie soll ich als Laie z.B. den Zustand des Motors, des Geriebes, der Anbauteile, des Fahrwerks auch nur ansatzweise fachmännisch bewerten und beschreiben?

Zitat:
Zitat:Alle oben genannten Angaben ohne Gewähr
Es gibt echt noch Leute, die meinen, mit sowas die Haftung für eine fehlerhafte Beschreibung einschränken zu können? Auf der einen Seite den Artikel zu beschreiben und auf der anderen seite "ohne Gewähr" zu schreiben, ist widersprüchlich. Und das geht in aller Regel zu Lasten desjenigen, der das so verfasst hat.


"Ohne Gewähr" war in diesem Fall voreilig oder (vielleicht) aus falsch gewählt. Ich wollte mit dem letzten Passus der Artikelbeschreibung aussagen (und ich denke, jeder der den Passus liest und versucht diesen neutral zu deuten und zu bewerten wird es wohl auch so verstanden haben), das es sich um einen "alten, rostigen, beschädigten" Wagen handelt = Schrottfahrzeug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

1) Deiner BITTE sich den Wagen anzuschauen braucht niemand folge zu leisten.
2) Nein hast du nicht, du hast die Durchrostungen verschwiegen
3) "keine Ahnung von Automobiltechnik" widerspricht ganz gewaltig deiner Aussage: "Ich wollte den Turboschweden eigentlich selber wieder fit machen / machen lassen, aber mir fehlt das passende Werkzeug und derzeit leider auch das Geld / die Zeit."

Die schwerwiegenden Durchrostungen am Schweller hätten sicherlich nicht verschwiegen werden dürfen.
Sei froh, dass der Käufer den Wagen nur nicht haben möchte!
Ganz egal wieviel Geld etwas kostet. Man hat ein Anrecht darauf das zu bekommen was beworben wurde. Die Durchrostungen wurden nicht erwähnt, also hat der Käufer ein Anrecht einen Wagen ohne Durchrostungen zu bekommen.

Es ist ein Unterschied ob man einen Wagen auf die Art inseriert wie du es gatan hast oder z.B. einfach schreibt:
"Ich verkaufe einen Saab 900 mit diversen Mängeln in nicht fahrbereitem Zustand zum ausschlachten oder herrichten)"

-- Editiert von micbu am 01.02.2016 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

OK, zwei letzte Frage, denn das ganze führt hier zu gar nichts. Die Einstellungen seiner eingegangen Verpflichtungen gegenüber kann ich der Antwortenden leider nicht nachvollziehen. Da tatsächlich alle bisherigen Antwortenden der gleichen Meinung sind, gehe ich davon aus, das es sich wohl wie ein roter Faden durch dieses Forum zieht. Jeder meiner Formulierungen wird mir im Mund herumgedreht.

Zitat:
1) Deiner BITTE sich den Wagen anzuschauen braucht niemand folge zu leisten.


Nein, MUSS niemand. Daher ist es ja auch eine Bitte. Keine Befehl, richtig.

Aber:

Zitat:
keine Ahnung von Automobiltechnik" widerspricht ganz gewaltig deiner Aussage: "Ich wollte den Turboschweden eigentlich selber wieder fit machen / machen lassen, aber mir fehlt das passende Werkzeug und derzeit leider auch das Geld / die Zeit."


Meine Aussage darüber, das ich den Wagen selber wieder fit machen möchte ist als Synonym zu betrachten, das ich ein Fachmann auf dem Gebiet der Kfz Technik bin, ja? Das heißt, weil ich weiß, wo eine Zündkerze montiert ist und ich in der Lage bin diese auszutauschen oder es bestimmt auch in Bereich meiner Fähigkeiten liegt einen Auspuff auszutauschen macht mich zu eine Fachmann? Und meine Aussage "(...) selber wieder fit machen / machen lassen, aber mir fehlt das passende Werkzeug und derzeit leider auch das Geld / die Zeit." widerspricht dieser Tatsache, ja?

Aber nun gut, arme deutsche Männlichkeit. Mehr Mäuse als Männer, die nicht zu ihrem Wort stehen. Aber warum auch nicht? "Ach schau mal, das Foto ist doch nett, ich biete auf den Wagen. Und wenn mir dann doch was nicht gefällt lasse ich ihn stehen. Die Formulierung "Schrottfahrzeug" ignoriere ich einfach, wird schon passen...". Geht ja ganz gut, ich als Geschädigter (ja, so sehe ich mich) habe ja jetzt die Rennerei, den Ärger und wenig Aussichten auf Erfolg.

Meine finalen Fragen:

1. Hat die Formulierung "Schrottfahrzeug" keine Bedeutung und was darf ein Käufer erwarten, wenn er diese Formulierung liest?

2. Ich habe die massiven Schäden an der Karosserie nicht zum größten Teil nicht gesehen und die ich gesehen habe, habe ich als nicht so dramatisch beurteilt. Wie hätte ich den Wagen denn nun vernünftig beschreiben sollen? (Bitte den Sachverhalt nicht außer Augen verlieren. Ich spreche von einem 30 Jahre altem Wagen und nicht von einem Jahreswagen aus dem Autohaus)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von fb433729-83):
Da tatsächlich alle bisherigen Antwortenden der gleichen Meinung sind, gehe ich davon aus, das es sich wohl wie ein roter Faden durch dieses Forum zieht. Jeder meiner Formulierungen wird mir im Mund herumgedreht.

Was glaubst Du denn, was der gegnerische Anwalt tun wird?

Zitat (von fb433729-83):
Hat die Formulierung "Schrottfahrzeug" keine Bedeutung und was darf ein Käufer erwarten, wenn er diese Formulierung liest?

Doch, hat es. Letztendlich kann man sich jedoch nicht einzelne Passagen nach Gutdünken herausgreifen, sondern des kommt auf den gesamten Text an. Und aus der gesamten Beschreibung ergibt sich der Eindruck, dass Du das Fahrzeug intensiv geprüft hast und damit kann der Käufer erwarten, dass zumindest die erheblichen und leicht erkennbaren Mängel aufgeführt sind.

Zitat (von fb433729-83):
Ich habe die massiven Schäden an der Karosserie nicht zum größten Teil nicht gesehen und die ich gesehen habe, habe ich als nicht so dramatisch beurteilt

Das ist ja grundsätzlich in Ordnung, da Du bei Gewährleistungsausschluss nur bei arglistiger Täuschung oder für beschriebene Eigenschaften haftest. Und Du hast von kleineren Baustellen geschrieben, es gibt aber noch eine ganz große Baustelle.

Zitat (von fb433729-83):
Wie hätte ich den Wagen denn nun vernünftig beschreiben sollen?

Der letzte Satz in micbus obigem Posting trifft es sehr gut. Je mehr man schreibt umso mehr gibt es auch, wofür man haften kann.

Ich würde es im konkreten Fall nicht mal als zwangsläufig ansehen, dass der Käufer mit dem Rücktritt und/oder Gewährleistungsansprüchen durchkommt. Ich sehe hier aber ein erhebliches Risiko und bei dem Kaufpreis würde ich dann lieber das Fahrzeug nochmal neu anbieten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha, danke, der letzte Post war doch etwas konstruktiver.

Ich bleibe dabei, das ich als Individuum so ein Verhalten einfach nur als (mir fällt keine bessere
Formulierung ein) unehrenhaft erachte.

Ich habe aber verstanden, das meine Interpretation einer guten und ehrlichen Artikelbeschreibung weit mit
der einen gesetzeskonformen Beschreibung auseinander liegt.

Ich weiß gerade nicht, was ich machen soll und will. Ich muss über das Erlebte noch mal schlafen.
Ganz davon abgesehen, das ich keine offizielle Rücktrittserklärung des Käufers/Höchstbietenden habe!
Wenn ich den Wagen jetzt verkaufe, könnte er mir (gelinde gesagt) "an den Karren *****n".
Aber egal, das ist wieder ein ganz anders Thema.

Ich verbleibe mit besten Grüßen und verabschiede mich, Simon

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

P.S. Ich bin der deutschen Sprache und Rechtschreibung mächtig... Das Board hier ist nicht allzu IPhone freundlich.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Da tatsächlich alle bisherigen Antwortenden der gleichen Meinung sind, gehe ich davon aus, das es sich wohl wie ein roter Faden durch dieses Forum zieht. Jeder meiner Formulierungen wird mir im Mund herumgedreht.


Nö, der rote Faden ist: "Wenn dir 10 von Leuten sagen, du liegst falsch, dann ist wahrscheinlich, daß du falsch liegst und nicht die 10 Leute."

Zitat:
Aber nun gut, arme deutsche Männlichkeit. Mehr Mäuse als Männer, die nicht zu ihrem Wort stehen.


Das ist ja eher bei dir der Fall. Im übrigen widerspricht sich die Angabe der Fahrbereitschaft mit der Angabe "Schrottfahrzeug". Letzteres hätte dann auch deutlich z.B. im Titel stehen müssen.

Zitat:
Aha, danke, der letzte Post war doch etwas konstruktiver.


Du siehst also nur Postings, die dich in deiner Meinung bestätigen, als konstruktiv an. Alles klar, dann brauchen wir anderen uns ja keine Mühe mehr zu machen. Das Risiko eines Prozesses kannst du dann ja ruhig tragen, du mußt ja nur, wenn du verlierst, dem Richter sagen, daß er nicht konstruktiv ist und dir das Wort im Mund herumdreht. Das wird ihn beeindrucken.

Und tschüss!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Nutzloseste Antwort die ich je in einem öffentlichen Forum lesen durfte und dazu noch an vielen Stellen falsch und unwahr. Danke, tatsächlich schafft es das Internet immer noch mich täglich zu überraschen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

An welcher Stelle war die Antwort unwahr?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ehrlich jetzt, dafür habt Ihr Nerven und Zeit...? Die grundlegende Frage meines Postings ist geklärt, Thread schließen und gut. Danke und aufwiedersehen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ja, genau deswegen halten wir uns ja hier auf. Komisch, du behauptest jemand schreibt etwas falsches und unwahres, willst aber nicht sagen was daran denn überhaupt falsch und unwahr ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb433729-83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Alles klar.

Zitat:
..... und aufwiedersehen.

Nein danke, keine Lust.

-- Editiert von micbu am 01.02.2016 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Bei Schrottfahrzeug / Ersatzteilträger erwarte ich keine Rostlaube. Und schon gar nicht wenn da: [sic] "Rostfreie Türen (!!!)." steht. Wenn man selbiges schon mit drei Ausrufezeichen garantieren kann, dann hat man auch eine grobe Ahnung wie es um den Rest des Wagens in Sachen Rost steht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Nutzloseste Antwort die ich je in einem öffentlichen Forum lesen durfte und dazu noch an vielen Stellen falsch und unwahr.


Was an "und tschüss" hast du eigentlich nicht verstanden?

1x Hilfreiche Antwort

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