Hochwasserschäden

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Roby-Niedersachsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochwasserschäden

zunächst einmal, ich bin neu hier und Suche Hilfe.
Falls ich meine Frage falsch eingestellt habe, bitte ich um Nachsicht.
wir sind an 26.07.2017 zum Opfer eines Hochwassers geworden.
Unsere Kellergeschosswohnung würde ca. 15-20cm geflutet.
Schäden sind sowohl am Mobiliar als auch am Gebäude zu verzeichnen.Zunächst hieß es, wir sollen mit den Aufräumarbeiten beginnen um Folgeschäden zu verhindern bzw. zu mindern.
Als fing ich an die Gipskartonplatten an den Wänden zu entfernen, da diese innerhalb kürzester Zeit anfingen zu Schimmeln.
Zwischenzeitlich schichte die Versicherung eine Fachfirma für Gebäudetrocknung.
Diese stellten fest, das auch der Estrich entfernt werden müßte.
Ein Kostenvoranschlag belief sich auf ca.8000€.
Also hieß es abwarten.
Nach 4 Wochen schickte die Versicherung eine Gutachterin.
Auch diese sagt aus der Estrich müßte entfernt und entsorgt werden.
Die Gesamtkosten bezifferte Sie mit einem fünfstelligen Betrag.
Nach einer Woche geschah von Seiten der Versicherung nichts, man fühlt sich einfach nur allein gelassen.
Der Schimmel und damit der modrige Geruch setzten sich immer mehr durch.
Dies war auch der Grund das wir keine Bautrockner einsetzen könnten, da Firmen sich mit der Begründung weigerten das dadurch Schimmelsporen in die Luft und ins Gerät kämen.
Also stemmte ich mit meinem Schwiegersohn, mit einem kleinen Bohrhammer, den Estrich raus und ließ diesen mit einem Container entsorgen.
Nun war gestern, am 05.10.2017 die Gutachterin erneut da um den Schaden abermals anzusehen.
Nun ist der Estrich entfernt und Sie meint damit würde dieser Posten aus ihrem Gutachten gestrichen.
Ist das rechtens oder muß ich meine Foderung ggf. gerichtlich geklärt werden?
Es sei noch angemerkt, das eine Elementarversicherung besteht.

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich vermute, dass Du die Aussage falsch verstanden hast, denn der Schaden entfällt ja nicht, wenn Du ihn in Eigenregie beseitigst oder wie hier zum Teil beseitigst. Nur die Schadenhöhe wird geringer, weil Dir andere Stundensätze zuerkannt werden wie dem Unternehmer.

Durch das Erstgutachten der Gutachterin und auch durch das andere Gutachten über die 8000 € solltest Du ausreichend Beweismaterial haben.

Berechne für eure Arbeitsleistung die Stunden und versuche einen Wert je Stunde von um die 15 € anerkannt zu bekommen.
Bei einer realistischen Zeitangabe und dem nachzuweisenden Mietpreis sollte dieser Teil der Erstattung ohne Probleme über die Bühne gehen.

Berry

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