Hochschulstart-Frist am 15.07.: Abiturienten müssen neues Urteil bei Bewerbung beachten!

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Auch Einser-Abiturienten sollten die Hochschulstart-Bewerbung rechtssicher planen

Bis 15.07.2011 müssen sich Abiturienten bei der Hochschulstart, der ehemaligen ZVS, für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin für das Wintersemester 2011/12 bewerben. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht und doppelte Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern werden die Bewerberzahlen stark ansteigen. Die Folge: NC und Wartezeit steigen erneut an. Selbst für Einser-Abiturienten mit einem Abitur-Durchscnitt von 1,4 oder 1,5 wird es in diesem Jahr schwierig, einen der begehrten Plätze in Medizin zu bekommen.  

Oft hilft dann eine Studienplatzklage, trotzdem ohne jahrelanges Warten einen Studienplatz zu bekommen. Doch auch das könnte sich ändern: Wer erfolgreich einen Studienplatz einklagen will, der sollte bereits in seiner Hochschulstart-Bewerbung die entscheidenden Weichen stellen. Grund ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. : 6 CN 3.10): In einigen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg kann nur noch derjenige klagen, der in seiner Hochschulstart-Bewerbung eine entsprechende Auswahl getroffen hat.  Es ist daher wichtig, die Hochschulstart-Bewerbung schon strategisch auf eine Klage auszurichten. Warten Sie also nicht auf die Ablehnungsbescheide. Zwar ist die Studienplatzklage dann immer noch möglich, aber eben nicht mehr an allen Hochschulen.

Auf der Seite www.uni-recht.de sind weitere Hinweise zum Einklagen und zur Hochschulstart-Bewerbung zusammengestellt. Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen der Eltern übernehmen übrigens Kosten der Studienplatzklage für die Kinder.

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