Hochschulrecht

2. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blub2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hochschulrecht

Hallo,
mir wurde bereits am 04.08.11 ein Praktikum mit der Note bestanden gemeldet und auch am Notenaushang bestätigt. Ich habe es aber nie abgehalten. Nach einem Semester ist dem Herrn dann aufgefallen das er einen Fehler gemacht hat und dieses Praktikum dann als nicht bestanden geändert. Da ich sowieso noch ein weiteres Semester studieren musste hat es mich nicht weiter gestört und ich habe das genannte Praktikum angefangen. Mir ist dann am letzten Praktikumstag ein Terminfehler passiert und ich habe einen einzigen Tag des Praktikums verpasst. So nun will der Prof das ich ein gesamtes Semester warte bis ich diesen Tag wiederholen kann. Da ich aber sonst fertig bin und mir nur noch dieses Praktikum mit Prüfung fehlt ist meine Frage: ob ich dieses Praktikum anfechten kann (die erste Meldung) da es heißt mit dem Aushang ist das Ergebniss Amtlich und nach so langer Zeit ist sind rechtsmittelmäßige Änderung, Meinerseits zumindest, verjährt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
da es heißt mit dem Aushang ist das Ergebniss Amtlich


Was meinst du mit "es heißt"? Wo steht das?

quote:
Ich habe es aber nie abgehalten.


Dann genießt du auch keinen Vertrauensschutz, denn du mußtest wissen, daß du ein nicht besuchtes Praktikum auch nicht bestehen kannst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hochschulrecht ist Landesrecht. Zusätzlich zu den jeweiligen Landesgesetzen sind dann noch die hochschulspezifischen Regelungen zu beachten. Was da drinnen steht, das ist verbindlich. Vielleicht mal reinschauen?

Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass für jeden Studi, der einen Termin verbaselt, seitens des Lehrenden ein gesonderter neuer Termin abgehalten werden muss.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blub2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das er mir keinen neuen Termin in diesem Semester geben muss weiß ich, leider. Ich finde es nur ein bischen unfair das ein Prof. nen Fehler nach einem Semester noch ändern darf und mir ein Fehler im Terminplanen ein ganzes Semester kostet obwohl dies für den Prof keine Einbusen geben würde mit einem Nachholtermin. Daher wollte ich halt über diesen Weg das Praktikum einholen.
Ich habe mir die SPO der Hochschule durchgelesen aber nichts gefunden ab wann Noten feststehen oder mit welcher Begründung diese nach so langer Zeit noch geändert werden dürfen.

Danke erstmal für die Antworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ob du einen Anspruch auf eine Ausnahmeregelung hast, das ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Wenn da nichts steht, dann ist auch nichts.

Vielleicht noch ein Hinweis: wie viele Studis hat so ein Prof heutzutage? Und du schaffst es nicht mal, deinen eigenen Krempel zu regeln bzw. zu planen?

Ein Prof ist gehalten, alle Studis gleich zu behandeln. Und wenn jemand unentschuldigt nicht erscheint, dann hat hat eben Konsequenzen. Welche, das ergibt sich aus den Studienordnungen.

wirdwerden

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