Hochschulrecht - Änderung der Prüfungsregelungen

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
lett
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochschulrecht - Änderung der Prüfungsregelungen

hey,

ich brauche Rat bei folgendem Fall:

Angenommen ein Student tritt im April 2011 durch offizielle Anmeldung in die Prüfungsphase zum Staatsexamen ein. Zu diesem Zeitpunkt gilt zur Abfassung der Wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Prüfung, dass sie spätestens zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach angemeldet und genehmigt sein muss und man ab Anmeldung 4 Monate zur Abfassung Zeit hat.
Auf diese Regelung verlässt sich der Student und plant seine Prüfungsphase wiefolgt:
Herbst 2011: schriftl. und mündl. Prüfung Fach1,
Frühjahr 2012: schriftl. und mündl. Prüfung Fach2,
direkt anschließend an die mündliche Prüfung in Fach2 (Anfang Mai): Abfassung der Wissenschaftlichen Arbeit (Mai bis August 2012).

Weitere Annahme: Während den Prüfungen zu Fach1 erfährt der Student von einer Änderung der Regelung zur Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit: Bei Prüfung im Frühjahr muss die Wissenschaftliche Arbeit nun schon bis zum 15.März angemeldet werden. Zeit zur Abfassung beträgt weiterhin 4 Monate ab Anmeldung.
Von einer Übergangsregelung für Studenten, die sich bereits in der Prüfungsphase befinden, ist nicht die Rede.
Die Planung des Studenten ist nun also hinfällig: da er bis Mai 2012 für die Prüfungen in Fach2 lernen muss, hat er anschließend nur noch 2 bis 2,5 Monate für die Abfassung der Wissenschaftlichen Arbeit Zeit.

Hat der Student ein Recht darauf, die Behandlung nach der Regelung einzufordern, die galt, als er in die Prüfungsphase eingetreten ist? Oder muss er jederzeit mit Regelungsänderungen zu seinem Nachteil rechnen?

Danke!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hochschulrecht ist Landesrecht. Da musst Du Dich mit Deinen Landeshochschulgesetzen befassen, und dann mit der Prüfungsordnung.

wirdwerden

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