Hi,
mir wurde die Note einer Klausur an der Uni nachträglich verschlechtert. Zunächst war in der offiziellen Internetdatenbank die bessere Note zu sehen, woraufhin ich mir einen Notenauszug geben lassen habe.
Da zunächst allerding ausschließlich Teil 1 dieser Prüfung in die Note eingeflossen war, wurde diese nachträglich korrigert und auch online nachgetragen, was bei mir zu einer Verschlechterung führte.
Auch wenn die jetzt eingetragene Note grundsätzlich der richtigen entspricht, habe ich eine Chance, mich auf meinen alten Notenauszug zu berufen und die bessere Note verlangen?
Dankeschön!
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Hochschulnote nachträglich verschlechtert.
7. Dezember 2009
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Frage vom 7. Dezember 2009 | 14:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochschulnote nachträglich verschlechtert.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 09:38
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
was hat das mit Arbeitsrecht zu tun?
Entscheidend ist, was auf deiner Arbeit steht nicht was eine übereifrige Bürohilfe versehentlich falsch ins Internet stellt.
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#2
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 09:50
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Nö, vermutlich hast du das Datum als Note gesehen. Genau wie du "Arbeitsrecht" mit deinem Thema gesehen hast
Es gilt die Note die deine Arbeit bewertet - nix anderes.
Die Arbeit kannst du bei deinem Prof. einsehen und dort auch die Org.Note sehen
K.
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