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Hitlergruß in der Altstadt – Freispruch für die „geile Magda“

Von Rechtsanwalt Dr. iur. Björn Dr. Clemens
27.1.2009 | Ratgeber - Strafrecht | 2918 Aufrufe
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Hitlergruß, Kunstfreiheit

Kunstfreiheit schlägt political correctness

Bereits am Freitag, dem 16. 1. 2009 hat das Amtsgericht Düsseldorf eine Studentin der Düsseldorfer Kunstakademie vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§86a StGB) freigesprochen. Es wertete die Tat als künstlerische Aktion.

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Björn Dr. Clemens
Düsseldorf

Strafrecht, Verfassungsrecht, Fachanwalt Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
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Hintergrund war ein Vorfall, der bereits knapp zwei Jahre zurückliegt. Im Mai 2007 hatte eine Studentengruppe mit verschiedenen provokanten Aktionen ein Happening in der Altstadt inszeniert. Unter anderem führten sie sich wechselseitig an der Hundeleine. Zum Abschluß kam es zu besagtem Kennzeichen, dessen Wirkung auf die Passanten getestet werden sollte. Ein Polizist, der den künstlerischen Zusammenhang offensichtlich nicht erkannte, verhaftete die Studentin und sorgte dafür, dass der Fall vor Gericht kam. Dort kannte man die Rechtslage besser und sprach frei.

Die Studentin ist für ihre phantasievollen Aktionen seit langem bekannt. Perfomances und Grenzüberschreitungen gehören zum künstlerischen Alltag. An der Kunstakademie ist ihr Spitzname „Geile Magda“ eine Markenzeichen. Einige ihrer Aktionen sorgten schon für Pressewirbel (z.B. Express vom 20. 8. 2007, RP vom 23. 8. 2007).

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