Hirsch bekräftigt vor Urteil Nein zu Vorratsdatenspeicherung
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3803 Aufrufe Mehr zum Thema:Vorratsdatenspeicherung
Staat darf Bürger nicht wie potenzielle Straftäter behandeln
Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) die umstrittene Sammlung von Telefonverbindungsdaten erneut abgelehnt. Der Staat dürfe die Bürger nicht pauschal als potentielle Straftäter behandeln, sagte Hirsch dem Sender NDR Info. "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat", argumentierte Hirsch. Eine "pauschale Speicherung dieser Daten ohne konkreten Anlass" lehne er ab.
Hirsch ist einer von 35.000 Klägern gegen das strittige Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung. Die darin vorgesehene vorsorgliche Erfassung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auch ohne konkreten Anlass war von der großen Koalition beschlossen worden und 2008 in Kraft getreten. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, verteidigte die Datensammlung in der "Bild"-Zeitung vom Dienstag als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland.
2. März 2010 - 09.21 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorratsdatenspeicherung in jetziger Form verfassungswidrigSeite 2: Daten- und Verbraucherschützer begrüßen Karlsruher UrteilSeite 3: Justizministerin gegen "Schnellschüsse" bei VorratsdatenSeite 4: Hirsch bekräftigt vor Urteil Nein zu VorratsdatenspeicherungSeite 5: Bosbach: Vorratsdatenspeicherung notwendig zum Schutz vor Terror


