Hinweis auf Serien- und Sonderausstattung verpflichtend?

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Faun2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweis auf Serien- und Sonderausstattung verpflichtend?

Hallo,

ich hoffe, mein Beitrag ist in dieser Rubrik richtig ...!?

Ein gewerblicher Hersteller und Vertreiber von Maschinen offeriert seine Maschinen auf seiner Internetseite. Die Maschinen haben einerseits eine gewisse Serienausstattung. Jede Maschine kann andererseits auch mit einigen Optionen (z.B. techn. Erweiterungen) gekauft werden. Alle Maschinen werden ohne Preisangaben dargestellt.

Auf seiner Internetseite präsentiert der Unternehmer nun jede Maschine inklusive aller Optionen. Ohne auf die generelle Existenz von Serien- und Sonderausstattung hinzuweisen.

Ist das rechtens?
Muss er nicht darauf hinweisen? Zum Beispiel unter einer Überschrift wie zum Beispiel "Alle Ausstattungsmerkmale (Serie und Oprionen) im Überblick."?

Ich freue mich auf eine Reaktion.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Faun2017):
Ist das rechtens?

Klar.

Anders wäre das wenn es ein Online-Shop wäre und falsche Fotos bei der Artikelbeschreibung stünden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wieso sollte das nicht rechtens sein, die Maschine wird ja nicht zu eine bestimmten Preis beworben....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Faun2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

... ok, die Vermutung hatte ich ja auch bereits.
Vielen Dank an euch beide.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Wenn ein Verkäufer Ware verkaufen will, dann muss auf dem Bild, welches zum Verkaufs-Angebot gehört, das zu sehen sein, was im Verkaufs-Angebot enthalten ist.

Wenn aber nur allgemein Produkte vorgestellt werden ohne konkrete Shop-Funktion oder konkretes Angebot, dann ist das egal.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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