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Forderung nach internationalem Klon-Verbot

AFP VOM 15.8.2001 | Nachrichten - International | 7255 Aufrufe
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Klon, Genetik, Völkerrecht, Stammzellen

Die Meere sind von großem Interesse für viele Staaten: Der Transport von Waren und die Förderung von Bodenschätzen sind nur zwei Aspekte, die die Nutzung der See besonders reizvoll machen.
Um Konflikte zwischen verschiedenen Staaten zu vermeiden und allgemeingültige Regelungen über die Nutzung der Meere zu schaffen, teilt die Internationale Seerechtskonvention alle Meere in verschiedene Zonen ein: Je nachdem, in welcher Zone man sich befindet, bestimmt sich das Recht auf See nach nationalen Vorschriften oder nach Vorschriften des Völkerrechts.
Dadurch werden Konflikte zwischen verschieden Staaten vermieden. Sollten doch einmal Streitfällen auf See entstehen, ist der internationale Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg für die Schlichtung zuständig.

Das jeweilige nationale Recht eines Staates gilt auf See nur in der so genannten 12-Meilen-Zone: Bis zu einem Abstand von zwölf Seemeilen zur Küste handelt es sich um nationale Gewässer bzw. das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates. Nationales Strafrecht kann selbst in dieser Zone jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen auf ausländischen Schiffen ausgeübt werden, so z.B., wenn durch den Straftatbestand Interessen des Küstenstaates berührt sind, insbesondere, wenn es um den Handel mit Rauschgift geht.

Die Internationale Seerechtskonvention regelt weiterhin eine 200-Meilen-Zone, die so genannte exklusive Wirtschaftszone, in der ein Küstenstaat das Recht zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen haben kann. In der 350-Meilen-Zone ist die Förderung von Öl und Erdgas durch die Küstenstaaten erlaubt.
In diesen Zonen sind sowohl Regelungen der betroffenen Küstenstaaten als auch solche der Internationalen Seerechtskonvention zu beachten.

Außerhalb der festgelegten Zonen, auf hoher See, besteht die größte Freiheit, denn dort hat kein Staat das Recht, Hoheitsgewalt in Anspruch zu nehmen. Denn dort unterliegt ein Schiff grundsätzlich nur den Kontrollen des Staates, unter dessen Flagge es fährt. In der Praxis sind solche Kontrollen selten, da es in der Regel einfacher ist, sie in der Heimat oder in einem angelaufenen Hafen durchzuführen.

Nur Regeln des Völkerrechts können diese Freiheit einschränken.Polizeiliche Maßnahmen anderer Staaten sind danach jedoch nur ausnahmsweise möglich, etwa bei bestimmten schwerwiegenden Taten, wie z.B. Piraterie.

Die hohe See ist also ein weitgehend rechtsfreier Raum.
Diesen Umstand könnten auch Wissenschaftler wie der italienische Gynäkologe Severino Antinori ausnutzen. Denn durch eine Flucht auf die hohe See könnten nationale Regelungen wie das Klon-Verbot umgangen und ungestraft Experimente in dieser Richtung vorgenommen werden.


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Seite 3: Hintergrund: Embryonenschutzgesetz
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