Hinterbliebener von Kundus-Opfern will Anklage erzwingen
AFP VOM 17.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 939 Aufrufe Mehr zum Thema:Luftangriff, Kundus
Antrag beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen
Ein Hinterbliebener des tödlichen Luftangriffs von Kundus hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf die gerichtliche Überprüfung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Bundeswehr-Soldaten beantragt. Der Antragsteller habe nach eigenen Angaben bei dem Angriff vom 4. September 2009 zwei Söhne verloren und betreibe nun ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Antrag werde zunächst der Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme zugeleitet.
Wegen des Luftangriffs hatte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen den Bundeswehroberst Georg Klein und einen Hauptfeldwebel ermittelt. Das Verfahren wurde am 16. April eingestellt. Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.
Klein hatte in der Nacht zum 4. September vergangenen Jahres den Befehl zum Bombardement von zwei entführten Tanklastern in Nordafghanistan gegeben. Dabei gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte.
17.11.2010 - 18:01 Uhr
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