Hilfeeee!!!!!!!!!

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Benzer50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfeeee!!!!!!!!!

Guten morgen,
ich habe eine frage vielleicht kann mir einer von euch behilflich sein.
Gerade ist mir ein vorfall passiert. Ich fuhr in der stadt mit mein wagen plötzlich hielt mich die polizei an mir wird vorgeworfen vor 3 bis 4 km gelasert worden zu sein und ich mit 58 kmh zu schnell unterwegs sein soll. Ich weiss jetzt nicht was mich erwartet. zwar war ich schnell unterwegs aber keine 58 kmh wenn es hoch kommt war ich 25 bis 30 kmh zu schnell mir wurde auch keine beweiss mittel vorgelegt oder gezeigt. Normalerweise weiss ich wenn man gelasert wird, wird man direkt angehalten und den beweis gezeigt bekommen und muss unterschreiben dass man den beweiss gesehen hat. Was kann ich dagegen tuen?
würde mich für jeden rat und jede hilfe bedanken

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Ich weiss jetzt nicht was mich erwartet.

Ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Falls es innerorts war: 280€ Bußgeld + ca. 30€ Gebühren + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
Falls es außerorts war: 240€ Bußgeld + ca. 30€ Gebühren + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Zitat:
Was kann ich dagegen tuen?

Im Moment nichts. Sie müssen warten, bis der Bußgeldbescheid da ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Beim nächsten Mal eine sinnvolle Überschrift wählen statt so einem nichtssagenden "Hilfeeee!!!!!!!!!".



Ansonsten bleibt nur abwarten bis der Bußgeldbescheid kommt.
Dann kann man den Vorwurf und die Beweismittel prüfen, gegebenenfalls auch Akteneinsicht nehmen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Und wenn sie einem jetzt eine Laser-Pistole gezeigt hätten auf der exakt zwei Sachen abzulesen wäre (58kmh und xyz Meter Entfernung zum gemessenen Objekt) hätte man es direkt geglaubt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Benzer50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Und wenn sie einem jetzt eine Laser-Pistole gezeigt hätten auf der exakt zwei Sachen abzulesen wäre (58kmh und xyz Meter Entfernung zum gemessenen Objekt) hätte man es direkt geglaubt?


jajn da wäre ich auch zum anwalt gegangen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

"Zum Anwalt gehen" wäre aber auch da verfrüht gewesen. So lange kein Bußgeldbescheid da ist, kann auch ein Anwalt nichts anderes tun als abzuwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
"Zum Anwalt gehen" wäre aber auch da verfrüht gewesen. So lange kein Bußgeldbescheid da ist, kann auch ein Anwalt nichts anderes tun als abzuwarten.


Das ist nicht ganz richtig. Er kann in der Zeit schonmal seine erste Rechnung schreiben :grins:

-- Editiert von Guruhu am 21.04.2017 12:22

0x Hilfreiche Antwort

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