Hilfe zu Bußgeldbescheid

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bilion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe zu Bußgeldbescheid

Hallo,

Ich habe am 31.12.2013 einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit die am 12.7.2013 erfolgte erhalten. Zuvor hatte ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren am 30.10.2013 erhalten.

Es handelt sich um meinen Firmenwagen.

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22km/h überschritten. Zulässige Geschwindigleit war 70 km/h

Geldbuße beträgt 70€
Zuzüglich. Gebühr und Auslagen 28,50
Gesamtforderung 98,50€

Nach Rechtsktaft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt im VKR eingetragen.

Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingereicht werden.

Ist es sinnvoll Einspruch zu erheben?

Danke für Eure Antworten und Viele Grüsse :-)

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ist es sinnvoll Einspruch zu erheben?


Das sehe ich bis jetzt nicht, tragen Sie doch mal vor warum Sie Rechtsmittel erheben wollen.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Zuvor hatte ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren am 30.10.2013 erhalten

Von wann datiert denn der Anhörungsbogen?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bilion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Der Anhörunsgsbogen datiert auf den 30.10.2013.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Hier sollte man mal Verjährung prüfen.

Unter normalen Umständen hätte spätestens drei Monate nach der Tat, also bis 12.10.2013, Ihre (erstmalige) Anhörung angeordnet werden müssen. Wenn dies erst am 30.10.2013 (Datum des Anhörungsbogens) erfolgt ist, könnte Verjährung eingetreten sein.

Jetzt kann es natürlich sein, dass bereits zuvor irgendein verjährungsunterbrechender Tatbestand verwirklicht wurde, also die Verjährung von neuem zu laufen begonnen hat. Oder dass der Sachbearbeiter noch am 12.10.2013 verfügt hat, dass Ihnen ein Anhörungsbogen geschickt wird, was dann erst später am 30.10.2013 ausgeführt wurde.

Klären lässt sich dies nur über einen Anwalt mittels Akteneinsicht. Die Rechtschutzversicherung trägt die anfallenden Kosten. Sie sollten auf jeden Fall zunächst mal zur Fristwahrung Einspruch einlegen, den Sie später immer noch zurücknehmen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bilion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Lari-Fari,

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ich habe bereits mit meiner Rechtsschutzversichung gesprochen. Ich kann mir einen Anwalt nehmen. Ich wohne in Heidelberg. haben Sie vielleicht eine Empfehlung wie ichkurzfristig einen geeigneten Anwalt finde?

Viele liebe Grüsse
Bilion

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Am besten für ein Bußgeldverfahren ist meiner Meinung nach
immer ein Anwalt, der

- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht

zugleich ist. Entsprechende Suchfunktionen finden Sie auf den Seite der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (für Heilbronn wäre es die RAK Stuttgart).

Sie sollten übrigens besser einen Anwalt am Tatort (und nicht an Ihrem Wohnort) beauftragen, da ansonsten Reisekosten für den Gerichtstermin anfallen, die von Ihre Rechtschutz nicht getragen werden.


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1x Hilfreiche Antwort

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