Hallo,
meine Schwester hat Hilfe zur Babyerstausstattung und Umstandskleidung beantragt.
Nach 18 Tagen kam jetzt auch der Bescheid nur kommt es mir etwas wenig vor, zumal auf die Umstandskleidung nicht eingegangen wurde.
Hier mal der Antrag und der Bescheid
Der Antrag wurde von der ProFamilia so diktiert.
Ich fand ihn etwas sehr knapp gehalten.
Sollte man hier Widerscpruch einlegen?
Und wenn ja, wie könnte dieser begründet werden?
Danke schonmal im Vorraus
Grus Kuehnchen
-- Editiert am 21.03.2011 08:54
Hilfe für Babyerstausstattung uns Umstandskleidung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@kuehnchen:
Ich finde den Antrag allerdings auch etwas sehr knapp. Sinnvoll wäre es sicher gewesen, zumindest eine Liste mit den benötigten Gegenständen nebst Preisen beizulegen.
110,- € scheinen mir auch arg wenig, wobei natürlich die Frage bleibt, was darin alles enthalten sein soll.
Ich würde deshalb schriftlich/nachweislich Widerspruch einlegen und den damit begründen, dass die bewilligte Summe keinesfalls ausreichend ist.
Diesesmal solltest Du auch auf jeden Fall eine Liste aller zwingend benötigten Gegenstände mit Preisen beifügen, wobei Du beachten solltest, dass der Verweis auf Gebrauchtwaren zulässig ist. Schau Dich also auch mal um, was Du für gebrauchte Dinge bezahlen musst, bzw. was überhaupt gebraucht zu bekommen ist. Gibt es bei Euch ein Sozialkaufhaus?
In dem Zusammenhang kannst Du auch mal die Frage stellen, ob später (vielleicht so 4 bis 6 Wochen vor der Geburt) ein weiterer Antrag möglich ist. Schließlich müssen gerade die besonders teuren Dinge, wie Kinderbett mit Matratze, Kinderwagen etc. ja nicht unbedingt jetzt schon gekauft werden.
Abschließend noch der Hinweis, dass es noch anderweitige Hilfemöglichkeiten gibt. Schau Dich zum Beispiel mal
hier - klick
um. Auch dort kann es finanzielle Hilfen geben, auf die allerdings eigentlich auch Pro Familia hätte aufmerksam machen sollen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Danke erstmal für die Antwort.
Ich finde es wie gesagt auch recht dürftig.
Wir (meine Freundin ist auch schwanger) wollten jetzt den Antrag so stellen(ein wenig modifiziert) wie hier
PDF - Antrag Babyausstattung/Schwangerschaft www.sozialticker.de
Da ist detailiert alles aufgeführt, allerdings ohne Preise.
Ich denke aber mal das das auf jeden Fall besserist als dieser Zweizeiler.
Gruss Kuehnchen
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" "
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Man sollte schon schreiben,was man benötigt. Vieles wird ja traditionell in der Familie weitergegeben. Und, Erstausstattungen sind gebraucht meist auch sehr günstig zu bekommen. Darauf muss man sich verweisen lassen. Auch mal erkundigen, ob nicht einer der Sozialträger ein Lager hat, wo man alles "fast geschenkt" bekommt?
wirdwerden
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Ich vermute mal, das Jobcenter hat den Antrag uminterpretiert auf einen reinen Antrag für Schwangerenkleidung.
Da steht ja auch nur die Bewilligung von Schwangerenkleidung drin.
Hier vor Ort muß man drei Anträge stellen, einen in der Schwangerschaft, einen kurz vor der Geburt und einen mehrere Monate danach.
Vor einem Widerspruch könnte m.E. eine kurze telefonische Nachfrage beim Jobcenter hilfreich sein.
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Seh ich auch so. So ist es wohl. Und ich frage mich wirklich, warum ein einfaches Telefonat zur Aufklärung gescheut wird. Ist doch wohl das naheliegendste. Oder hinmarschieren. Genug Zeit ist doch da.
wirdwerden
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@wirdwerden:
quote:
Und ich frage mich wirklich, warum ein einfaches Telefonat zur Aufklärung gescheut wird.
Ganz einfach: Weil der Inhalt eines Telefonates nie beweisbar sein wird und möglicherweise ein Bescheid bestandskräftig wird.
Also wenn überhaupt, dann persönlich hingehen und den Gesprächsinhalt schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man ggf. die Widerspruch auch zu Protokoll geben. Muss ja kein Roman sein.
@hamburgerin:
quote:
Ich vermute mal, das Jobcenter hat den Antrag uminterpretiert auf einen reinen Antrag für Schwangerenkleidung.
Möglich. Einerseits steht da tatsächlich nur "Erstausstattung für Schwangerschaft". Andererseits steht dort aber auch "für Ihre Tochter". Irgendwie schon etwas undurchsichtig und unsofern dürfte da tatsächlich zunächst mal Klärungsbedarf bestehen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Das "für ihre Tochter" bezieht sich auf meine Schwester, die noch in der BG meiner Mutter ist.
Sie bezieht dann demnächst eine eigene Wohnung.
Mit dem Jobcenter Lauchhammer, insbesondere mit unserer SB Frau G. ist nicht zu reden.
Wenn man da nichts schriftliches in der Hand hat wird man über den Tisch gezogen noch und nöcher...
Man wird arrogant, herablassend behandelt und es wird geta als ob am Ende des Monats die bewilligten Gelder vom Lohn des SB abgezogen würde.
Gruss Kuehnchen
@kuehnchen:
quote:
Das "für ihre Tochter" bezieht sich auf meine Schwester, die noch in der BG meiner Mutter ist.
Dann dürfte der bewilligte Betrag vermutlich tatsächlich allein für Umstandskleidung gedacht sein.
quote:
Mit dem Jobcenter Lauchhammer, insbesondere mit unserer SB Frau G. ist nicht zu reden.
Wenn man da nichts schriftliches in der Hand hat wird man über den Tisch gezogen noch und nöcher...
Es gibt ja nur zwei, nein eigentlich drei Möglichkeiten:
1. Der Bescheid wird, so wie er ist, akzeptiert. Dann ist nichts weiteres erforderlich. Aber das willst Du, bzw. Deine Schwester ja offensichtlich nicht, was auch gut ist.
2. Es wird ganz formell Widerspruch eingelegt. Gerechtfertigt wäre der m.E. schon allein deshalb, weil im Bescheid eben nicht darauf hingewiesen wird (falls das bei Euch so sein sollte), dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen bewilligt werden können. Da sich der Antrag auf Erstausstattung für Umstandskleidung und Babyausstattung bezog, wäre zumindest dieser Hinweis zwingend erforderlich und angebracht gewesen.
3. Man sucht eben doch das Gespräch mit der zuständigen SBin. Nimmt Deine Schwester zu diesem Gespräch einen neutralen Beistand mit, wird sie überrascht sein, wie sachlich und höflich dieses Gespräch ablaufen wird. Jedenfalls ist das in mindestens 90% der Fälle so, wenn ein Beistand dabei ist. Das man sich dann das besprochene schriftlich, in Form eines Aktenvermerkes bestätigen lässt, versteht sich von selbst, hatte ich aber auch bereits geschrieben.
Gruß,
Axel
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