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Hilfe bei wettbewerbrechtlichen Abmahnungen wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
29.10.2011 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 852 Aufrufe
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Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Vertragsstrafe, Verbraucherschutz, Mitbewerber

Der Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände führen

Täglich werden in Deutschland wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschickt. Zumeist werden dabei Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften geltend gemacht, denn das Wettbewerbsrecht dient nicht nur dem Schutz des Wettbewerbs zwischen den Konkurrenten, sondern auch und gerade dem Schutz der Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen von Unternehmen

Die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen qualifizierten Verbraucherschutzverband wird dabei vom Gesetz als ausdrückliche Möglichkeit der Rechtsverfolgung vorgesehen, weshalb solche Abmahnungen gerade in Bezug auf Online-Shops o.ä. unbedingt ernst zu nehmen sind, weil sich hierüber nämlich der Kreis der potentiellen Mitbewerber und damit Abmahnberechtigter enorm erweitert. 

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Von Rechtsanwalt
Jorma Hein
Marburg an der Lahn
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Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße erhalten haben, sollten Sie sich daher unbedingt an einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts fachkundigen Anwalt wenden. Denn mit der Abgabe einer ungünstig gefassten Unterlassungserklärung können Sie u.U. immense wirtschaftliche Risiken eingehen die ebenso gebannt werden sollten wie die Zahlung eines mehrere hundert EUR hohen Betrages, die evt. gar nicht nötig ist.

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