Hilfe bei Kündigung des Internet-Vertrages

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei Kündigung des Internet-Vertrages

Hallo! Ich bräuchte echt dringend eure Hilfe.
Es handelt sich um Folgendes Problem. Ich befinde mich seit über einem Jahr in einer Ausbildung und dementsprechend habe ich eine eigelektronische Wohnung. Natürlich darf da TV, Interner und Telefon nicht fehlen also bin ich zu dem nächstgelegenen Anbieter Telecolumbus gegangen. Ich habe mir einen Tarif ausgesucht und konnte ohne Probleme unterschreiben ( Mein Alter war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre) ich habe die Leistung auch immer bekommen. Nun hatte ich ein paar mal vergessen zu zahlen und dementsprechend mehrere Mahnungen bekommen, diese konnte ich aber immer in Absprache eines Mitarbeiters begleichen. Alles bezahlt und nun abgestellt. Ich rief den Kundenmitarbeiter an und es hieß nix bezahlt deswegen alles abgestellt (TV, Internet, Telefon) was kann ich jetzt tun? Meine Frage ist kann ich irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten 1.Da ich zu Vertagsabschluss keine 18 Jahre war ( auch kein Elternteil hat unterschrieben) 2. Es ist bezahlt und ich werde gesperrt?

-- Editiert von Moderator am 12.10.2017 10:56

-- Thema wurde verschoben am 12.10.2017 10:56

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn alles gezahlt ist, dann lässt sich das nachweisen und die Sperre wird aufgehoben.

Oder doch wieder vergessen?

Mit Arbeitsrecht hat das übrigens gar nichts zu tun!

-- Editiert von HeHe am 12.10.2017 08:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

zu 1) wie alt bist Du jetzt?
zu 2) wenn alles bezahlt ist, dann fordert man den Vertragspartner auf zu entsperren
Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen in Schriftform vor?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Und Du arbeitest bei Telecolumbus? Oder wo ist der Zusammenhang mit dem Thema des Forum "Arbeitsrecht"?



Zitat (von P.Fischer ):
Alles bezahlt

Und wie genau könnte man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

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#6
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
P.Fischer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Liegen Mahnungen und Sperrankündigungen vor es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug) Ich habe auch schon gefordert das sie es freischalten und da meinten sie erst wenn bezahlt ist. Es ist aber am 29.09 überwiesen worden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von P.Fischer ):
es ist alles bezahlt mit Beweis (Überweisungschein und Kontoauszug)

Das ist kein Beweis.
Absenden reicht nicht, ankommen muss es.
Wo ist der Beweis das das Geld angekommen ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Selbst wenn Alt-Schulden bezahlt sind, dann könnte es z.B. einen Vorbehalt geben nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern und es somit die Rechnung für den Folgemonat ist. Wer wiederholt und grundlos in Verzug gerät ist in der Defensive.
Oder die Kundennr. wurde nicht korrekt angegeben und daher noch nicht gebucht. Da gibt es zahllose Gründe, bei denen "irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten" sinnlos ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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