Hallo! Vielleicht kann mir jemand im folgenden Fall helfen:
Ich beziehe seit dem 15.09.2008 Krankengeld (Probleme mit HWS und seit 2 Wochen auch noch einen Fersensporn). Da meine Job sehr anstrengend ist, kann ich Ihn höchst wahrscheinlich nicht mehr ausüben. Mein Chef möchte sich diesbezüglich auch mit mir zusammensetzen und darüber sprechen.
Nun würde ich gerne wissen, wie ich jetzt weiter verfahren soll, um eine
Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden.
MfG
Balti
Hilfe bei Krankheitsfall und Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, da gibts 2 simple Ratschläge:
- Sich bezüglich [Krankheits-]Prognose bedeckt halten
- Nichts, was der Arbeitgeber vorlegt ungeprüft unterschreiben.
Und mit 'ungeprüft' meine ich a) nicht unter zeitlichen Druck und b) im Zweifelsfall vom Fachmann (= Anwalt oder Gewerkschaft) als 'okay' befunden.
MfG
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Werde die Ratschläge befolgen, hätte da aber trotzdem noch Fragen und zwar:
Ich will auf jeden Fall von dieser Firma weg. Kann ich denn nicht von mir aus kündigen? Denn ich denke, dass mein Chef mir den Vorschlag eines Aufhebungsvertrages macht, den ich natürlich nicht unterschreiben werde. Gibt es nicht Möglichkeiten, trotz eigener Kündigung (z.B. Attest vom Arzt), die Sperre vom Arbeitsamt zu umgehen?
Vorab schon mal danke für eine Antwort!
MfG
Balti
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'Gibt es nicht Möglichkeiten, trotz eigener Kündigung (z.B. Attest vom Arzt), die Sperre vom Arbeitsamt zu umgehen? '
Kommt drauf an inwieweit Krankheit und Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Also ob die Tätigkeit die Krankheit verursacht hat und weitere Tätigkeit dort die Krankheit noch verschlimmern würde.
Einfach selbst zu kündigen und zu hoffen, dass das schon klappen wird mit Attest, ist jedenfalls nicht ratsam. Das sollte man vorher
abklären.
@balti
ergänzend zu den absolut richtigen ausführungen von @venotis:
natürlich kannst du kündigen. du bekommst momentan ja auch keine sperre, da du eh kein alg1 bekommst während einer arbeitsunfähigkeit. (ausnahme wäre alg1 nach sgb III, §125, nach aussteuerung durch die gkv). du musst dich auch während einer au arbeitsLOS melden, nur die arbeitSUCHEND meldung geht erst bei arbeitsfähigkeit.
was passieren würde bei kündigung liegt klar auf der hand: die sperre tritt in dem moment ein, in dem du wieder arbeitsfähig bist und zwar für 3 monate.
dein krankengeld fällt weg, da du in den alg2 bezug kommen würdest. das sind 351€ regelsatz plus kdu=kosten der unterkunft (am beispiel berlin derzeit) 360€ (für alleinstehende).
während alg 2 bezug gibt es kein krankengeld, da sich die ausschüsse geeinigt haben, dass ein alg2 bezieher im bezug des alg2 bleibt. er hätte sonst noch mehr rennereien.
würde nämlich, wie im sgb V vorgesehen, 70% des letzten einkommens, netto und alg2 ist netto, als kg gezahlt, würde der bezieher dieser transferleistung wiederum zum leistungsträger gehen müssen, um ergänzendes alg2 zu erhalten.
rechenbespiel hierfür: 351€ plus 360€ =711€ davon 70% ca 497€ wären somit unter dem existenzminum.
jetzt kommt das beste, alg2 würde bei einer sperre des alg1 nur gekürzt um 30% gezahlt.
wenn du also jetzt kündigst, fällst du aus dem kg bezug und wirst ca 245€ bekommen und die kdu bekommen und das auch NUR, wenn du kein über die bemessungsgrenze hinausgehendes vermögen hast. liegt nämlich vermögen vor, mußt du das erst aufbrauchen, bevor alg2 gezahlt würde.
kündigst du nicht, bekommst du 78wochen kg.
während dieser zeit kannst du sehen, wie sich deine erkrankung entwickelt und ggfalls kannst du sogenannte teilhabe am arbeitsleben. zum beispiel in form des sogenannten hamburger modells (teileinstieg auf dem alten arbeitsplatz oder auf einem neuen innerhalb des betriebes.
solltest du arbeitsunfähig bleiben über den gesamten zeitraum den man kg beziehen kann, erfolgt nach 78 wochen die sogenannte aussteuerung und auf antrag die zahlung von alg1, sgb III; §125.
kündigt dein ag dir, bleibst du ebenfalls im krankebgeldbezug, höchstens 78 wochen und bekommst bei darüber hinaus bestehender arbeitsunfähigkeit ebenfalls im anschluß alg1 nach sgb III; §125 .
ich hoffe das szenario gibt dir zu denken. selbst wenn dein ag das hinterletzte a*** ist, alles ist besser als selbst zu kündigen.
solltest du dennoch diesen kamikaze schritt machen, dann lass dir von der agentuf für arbeit SCHRIFTLICH die zustimmung zur kündigung geben.
@venotis
schönes neues jahr *wink*
sunbee
Hallo balti,
ergänzend zu den brillianten Beiträgen der Vorschreiber möchte ich noch hinzufügen, dass eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht wirksam sein muss.
Sollte eine solche erfolgen muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dementsprechend müsste dann vorher sofort ein Fachanwalt konsultiert werden, der die ganzen Details des Einzelfalls bewerten kann.
Es hängt dann von Fakten wie der Prognose und der konkreten (Un)zumutbarkeit für den AG ab, die Stelle weiterhin offen zu halten.
Da muss aber ein Profi ran, kein Laienforum.
Alles Gute. Vor allem gute Besserung.
@sunbee *wink* und Frohes neues Jahr!
'während alg 2 bezug gibt es kein krankengeld, da sich die ausschüsse geeinigt haben, dass ein alg2 bezieher im bezug des alg2 bleibt.'
Ist das ganz neu? Ich wusste das zumindest bis jetzt nicht (aber mit dem, was ich nicht weiß, kann man auch große Bibliotheken füllen *seufz* )
@venotis
nee, das ist, soweit ich es weiß, von anfang an so gewesen.
eine der wenigen sinnigen entscheidungen im bereich sgb II.
stell dir mal vor, es wäre nicht so. dann würde ein, zum beispiel an krebs erkrankter, kg beantragen, da das natürlich nie ausreichend sein könnte aufgrund der 70% des letzten netto rechung, müßte er zum leistungsträger alg2.
ein antrag der sehr viele unterlagen benötigt und dazu noch durchaus 3-8 wochen bearbeitungszeit haben kann.
wie die meisten hier wissen, ich hatte immer tolle sachbearbeiter in den behörden (außer die lageso), aber nicht alle haben dieses glück, dass die sb erkennen, dass es kranken unmöglich sein kann, am laufenden meter mit neu eingeforderten unterlagen in der behörde (huuuust, auch wenn argen/ jobcenter keine behörden sind -sie agieren so) zu erscheinen
da käme zur erkrankung auch dazu, dass der kranke definitiv in schulden und unter druck geriete. z.b. dem vermieter, dem energielieferanten etc ggüber.
sunbee
@sunbee Danke für die Aufklärung!
Ich + SGB II = Unwissen
@venotis
ich+alle möglichen gesetzbücher= unwissen;)
ausserdem weiß ich grad nicht, warum beim schreiben oft buchstaben nicht erscheinen. ist es schon so, dass ich bereits an buchstabenkennenverlust leide oder liegt es an der tastatur.
machen wir doch eine feier zu ehren unserer einsichten. vielleicht finden sich weitere partygäste ein
sunbee
@sunbee Party! Yeah! dann und danach (bei mir) und morgen dann
@venotis
wenn ich sofort und dann definitiv
bleiben wir also auf unserer und alles bleibt
sorry @balti, manchmal muss off topic sein, bist auch zur geladen.
sunbee
@sunbee ich hab noch paar alte Schokotaler in unserer Kasse gefunden.
[flüster]Die legen wir unauffällig mit aufs kalte Buffet.[/flüster]
*unschuldig dreinschau und mit sunbee ne Runde um den Weihnachtsbaum flieg*
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