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Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – "Mia – Stille Post"

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
28.12.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 892 Aufrufe
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Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtsverletzendem Filesharing aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird die unerlaubte Verwertung geschützter Musikalben aus dem Repertoire der bezeichneten Rechteinhaberin vorgeworfen, darunter derzeit unter anderem

„Mia – Stille Post“ .

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Die streitgegenständliche Datei soll über den Internetanschluss der Adressaten in einer Tauschbörse ohne Zustimmung der Sony Music Entertainment Germany GmbH anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein. Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten geltend,

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 856 ( EUR 506 Anwaltskosten und EUR 350 Schadensersatz).

Zwar können die vorgelegten Ermittlungsdaten zur Zuordnung des Internetanschlusses herangezogen werden, über die Verantwortlichkeit des jeweiligen Anschlussinhabers für die bezeichnete Rechtsverletzung ist nach diesseitiger Auffassung damit abschließend nichts gesagt. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht eine tatsächliche Vermutung für dessen Verantwortlichkeit, diese kann allerdings bei Vorliegen der entsprechenden Umstände widerlegt werden. Ist der Abgemahnte nicht selbst Täter der Urheberrechtsverletzung, müssen die Voraussetzungen der Störerhaftung auch tatsächlich vorliegen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Um eine möglicherweise vorteilhafte rechtliche Ausgangsposition nicht zu gefährden, raten wir von der vorschnellen Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung ab. Damit verbunden ist im Regelfall die Anerkennung der Rechtsverletzung und des geltend gemachten Ersatzanspruchs. Ein unter Umständen bestehender Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann aber in vielen Fällen auch durch eine modifizierte Unterlassungserklärung erfüllt werden. Vertrauen Sie insoweit nicht auf von juristischen Laien angefertigte Mustertexte. Fehler in der Formulierung können weit reichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

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