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Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – "Jerry Cotton"

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
7.12.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 728 Aufrufe
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Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtsverletzendem Filesharing aus. Gegenstand ist aktuell unter anderem die unerlaubte Verwertung des geschützten Filmwerkes

„Jerry Cotton“ .

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Jorma Hein
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Das streitgegenständliche Filmwerk soll über den Internetanschluss der Betroffenen ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH, der insoweit die ausschließlichen Rechte zustehen sollen, in einer Tauschbörse anderen Internetnutzern zum Download bereitgestellt worden. Viele Anschlussinhaber können sich mit diesem Vorwurf zunächst nicht identifizieren. Hierbei muss aber beachtet werden, dass in der Regel bereits durch das Herunterladen einer Datei im Rahmen eines peer-to-peer-Netzwerkes diese öffentlich zugänglich gemacht wird. Ein solches Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen.

Der Urheberrechtsverstoß soll dabei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Feststellung einer Rechtsverletzung als solche noch nicht die Haftung des Anschlussinhabers begründen kann. Eine Inanspruchnahme als Störer setzt vielmehr die Verletzung konkreter Prüfungs- und Überwachungspflichten voraus. Dies sollte im Einzelfall durch einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Abmahnschreiben als Entwurf beigelegt ist, sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956. Mit dieser Summe sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten (EUR 506) sowie Schadensersatz (EUR 450) abgegolten werden.

Auch in Anbetracht der typischerweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie die bezeichneten Ansprüche nicht vorschnell erfüllen. Gerade die vorformulierte Unterlassungserklärung begegnet aus unserer Sicht erheblichen Bedenken. Damit verbunden ist regelmäßig die Anerkennung der behaupteten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Zahlungsansprüche. Ein solcher Unterlassungsvertrag hat grundsätzlich 30 Jahre Bestand und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen auslösen. Sichern Sie sich daher in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

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